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Die Religion der Semiten
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Der Verehrer als Schützling seines Gottes. 55

bezeichnen die Araber als gär 'Allah (Gast Allabs) jemand, der in Mekka beider KVba wolmt.

Die gelegentliche Aufnahme von Fremden war von geringer Bedeutung,solange die alten, gegen einander geschiedenen nationalen Kreise ungestörtbestanden, und die Anzahl der Fremden in einem Gemeinwesen im Verhältnisgering war. Die Lage wurde indes sehr schwierig, sobald sich die Grenzender Nation durch Wanderung der Stämme oder durch vollständige Deporta-tionen veränderten, wie sie in der Politik der Assyrer eroberten Gebietengegenüber, in denen ihre Waffen auf hartnäckigen Widerstand stiessen, zurAnwendung kamen. Unter solchen Verhältnissen war es natürlich, dass dieneu Hinzukommenden Zutritt zu den Heiligtümern des Landesgottessuchten (II Kön. 17, 26), was sie leicht erreichen konnten, indem sie sichals seine Schutzbefohlenen hinstellten. In solchem Falle standen die Schutz-befohlenen des Gottes nicht notwendig im Verhältnisse politischer Abhängig-keit zu seinen alten Verehrern ; die religiöse Bedeutung des Terminus yerlöste sich von der Vorstellung einer social untergeordneten Stellung los. Aberdas Verhältnis der neuen Anhänger zur Gottheit war nicht mehr dasselbe wiein dem rein nationalen System. Es war in höherem Grade ein Verhältnis derAbhängigkeit und weniger dauernd gesichert. Es war nicht auf natürlicheBeziehung und vererbtes Recht begründet, sondern auf die Unterwerfung vonSeiten des Anhängers, auf.das freie Wohlwollen von seiten des Gottes. Aufalle Weise machte sich das Bestreben geltend, in dem Verhältnis zwischendem Menschen und Gott einen möglichst weiten Abstand heraus zu bildenund im Cultus die Unterwürfigkeit stärker zu betonen, während gleichzeitighöhere Empfindungen der Ehrfurcht durch den Gedanken ins Leben gerufenwurden, dass der Schutz und die Gunsterweisimg des Gottes eine That derfreien Gnade und nicht ein nationales Vorrecht war. Wie bedeutsam dieseWandelung ist, kann aus dem alten Testament erkannt werden; die Idee, dassdie Israeliten Jahwes Schutzbefohlene sind, indem sie in einem Lande wohnen,auf das sie an sich keine Rechtsansprüche haben, sondern wo sie gänzlichvon seiner Gnade abhängig sind, ist einer der bezeichnendsten Züge der neu-gestalteten und tiefer von dem Gefühl der Furcht durchdrungenen Frömmig-keit, die das nachexilische Judentum von der Religion des alten Israel unter-scheidet 57 . In den alten, nationalen Religionen hatte der einzelne dem na-tionalen Gotte gegenüber das Gefühl der Sicherheit, wenn er es nicht durcheine offenbare Verletzung des socialen Rechtes verwirkt hatte. Der Schutz-befohlene dagegen findet nur auf Grund seines guten Verhältnisses bei demGotte eine gnädige Aufnahme, eine Anschauung, die mit der ängstlichen Ge-setzlichkeit des nachexilischen Judentums völlig in Einklang steht.

Im Judentum war der Geist der Gesetzlichkeit mit wahrhaftem, sittlichemErnst verbunden, wie die berühmte Darstellung des Wesens, wie es dem gerJahwes geziemt, in Psalm 15 zeigt. Auch bei den heidnischen Semiten findenwir den gleichen Zug zur Gesetzlichkeit, die gleiche ängstliche Ungewissheitüber das Verhältnis des Menschen zu dem Gotte, dessen Schutz er sucht,während die Vorstellung von dem, was dem Willen der Gottheit entspricht,nicht die gleiche Höhe der sittlichen Anschauung erreicht hat. In welchem

57) Lev. 25, 23. Ps. 39, 12. 119, 19. I. Chron. 29, 15.