Monarchie und Monotheismus. 51
Das Königtum im Osten und im Westen.
Wir haben bis hierher die Auffassung oder vielmehr die Institution dergöttlichen Herrschaft betrachtet, sofern sie auf der ursprünglichen Form dessemitischen Königtums beruht, als die Nation noch aus freien Stammesge-nossen bestand, die an ihrer Stammesorganisation festhielten und ein starkesGefühl für persönliche Würde und Unabhängigkeit hatten, wie es durch dasStammessystem hervorgerufen war, in dem jeder empfand, dass seine Brüder aufihn angewiesen waren, und dass auch er sich auf ihre Hilfe verlassen konnte.Es giebt keinen Grundsatz, der so gleichmachend wirkte, wie das Gesetz derBlutrache, die die Grundlage des Stammessystems bildet; denn hier gilt dasGesetz Mann für Mann ohne Ansehen der Person, sei es in der Verteidigungoder im Angriff. In einem solchen Gemeinwesen nimmt der König mehr eineführende und mässigende Stellung ein, als dass er eine beherrschende Machtausübte. Er ist der Leiter, unter dem sich die Glieder verschiedener Stämmezu einem gemeinsamen Unternehmen vereinigen; in schwierigen Rechtsfällenoder bei einem unversöhnlichen Streite zwischen zwei Stammesgenossen, indem keiner dem andern nachgeben will, steht ihm die Entscheidung zu.Das Königtum, und dementsprechend die Gottheit, ist nicht die Grundlageeiner absoluten Ordnung und Gerechtigkeit; aber in ihm kommt eine höhereOrdnung und eine unparteiischere Rechtspflege zur Geltung, als sie in Zu-ständen, wo es kein anderes Gesetz als die Pflichten der Blutsgemeinschaftgiebt, verwirklicht werden können. Je mächtiger der König wird und je mehrer fähig ist, durch thatkräftiges Eingreifen in die Streitigkeiten seiner Unter-thanen seinen Willen durchzusetzen, desto mehr gewinnt allmählich die Machtdes Rechts ein Uebergewicht über die Erwägung, welcher Gegner die stärksteGenossenschaft, an der er einen Rückhalt findet, hinter sich hat; denn es -istder Ruhm eines Herrschers, sich der Sache des Schwachen anzunehmen, wenn' auch nur, weil er sich damit als den Mächtigeren über die Mächtigen erweist.Und wie der Gott. der zwar nicht als allmächtig betrachtet wird, aberwenigsten weit mächtiger als der Mensch ist, wird auch der König in beson-derem Masse zum Verteidiger des Rechts gegen die Gewalt, zum Beschützerder Armen, der Witwen und Waisen,' sowie aller derer, die auf Erden keinenHelfer haben.
Monarchie und Monotheismus.
Es ist eine in der alten Geschichte als feststehend beobachtete That-sache, dass sich der aivf ursprünglicher Gleichberechtigung beruhende Zusam-menhang der Stämme im Laufe der Zeit zu einer Vorherrschaft des mäch-tigeren Stammes oder der mächtigeren Familien im Stamme umzubildentrachtet. Das heisst, kleinere und schwächere Stämme begnügen sich damit,eine von ihren mächtigeren Nachbarn abhängige Stellung einzunehmen, umderen Schutz zu gewinnen. Aber auch in ein und demselben Stamme unter-scheiden die Menschen zwischen ihren näheren und ferneren Verwandten: und
sobald sich der Reichtum ungleichmässig verteilt, müssen die entfernteren und
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