Weibliche Gottheiten als Mütter. 4^
auch im Cultus mit den Empfindungen besonderer Wärme und treuer Hingabeangewandt wurde. „Kann wohl ein Weib ihres Kindleins vergessen, dass siesich nicht erbarmen sollte über den Sohn ihres Leibes? Aber mögen sieauch [ihrer Kinder] vergessen, so will doch ich deiner nicht vergessen!"(Jes. 49, 15.) Dass solche Gedanken auch dem Vorstellungskreise des semi-tischen Heidentums nicht völlig fremd waren, erhellt, um nur ein Beispiel anzu-führen, aus den Worten, mit denen sich Assurbanipal in bedrängter Lage andie Istar wendet, und tritt in dem Orakel hervor, das sie ihm sendet, um ihnzu stärken 30 .
Aber wie in jeder Beziehung zeigt das Heidentum die Schwäche seinerGrundlagen auch darin, dass es unfähig ist, die sittlichen Motive der Religionvon ihrer Wurzel — einer bloss naturalistischen Auffassung der Gottheit undihres Verhältnisses zu den Menschen — loszulösen. Von den heidnischen Se-miten wurde der Charakter der Göttin als „Mutter", wie die Verwandtschaftder Götter und Menschen überhaupt, als eine physische Thatsache aufgefasst;und die Ausgestaltung der entsprechenden Culte und Mythen betonte weitstärker die natürliche als die sittliche Seite der Mutterschaft und liess diegeschlechtliche Beziehung ganz in den Vordergrund treten, womit sie niemalssittlich erbauend wirkten, vielmehr oft abstossend wurden. Besonders trat diesein, als durch die Umgestaltung des Verwandtschaftsrechts die Mutter ihres altenVorrangs in der Familie verlustig ging und der grössere Teil ihres Ansehensund ihrer Würde auf den Vater übertragen ward. Dieser Wandel ging, wiewir wissen, mit dem Verschwinden der alten Polyandrie Hand in Hand. Alsdie Frauen das Recht verloren, ihre Gefährten nach freiem Ermessen zu wählen,wurde die Frau der Herrschaft ihres Ehemanns unterworfen, und die Freiheitihres Handelns wurde durch seine Eifersucht beschränkt 37 . Gleichzeitig wur-den ihre Kinder in allen Erbschaftsangelegenheiten sowie hinsichtlich allerPflichten des Blutes nicht Glieder ihres, sondern nur s eines Stammes. So-weit sich die Religion den neuen Bestimmungen der socialen Ordnung, die sichaus dieser Entwickelung ergaben, anpasste, musste die selbständige mütterlicheGottheit zu einer untergeordneten Genossin einer männlichen Gottheit werden.
So erscheint die alte polyandrische Istar in Kanaan und anderswo alsAstarte, die Gattin des obersten Baal. Wo aber die Vorherrschaft der Göttinzu stark begründet war, um untergraben zu werden, da konnte sie — wie inSüd-Arabien, wo sie in eine männliche Gottheit "Athtar verwandelt ist —ihr Geschlecht ändern. Nicht selten aber lehnt es die religiöse Ueberliefe-rung ab, mit der Entwickelung der Gemeinschaft fortzuschreiten. Die Göttinbehauptet auch ihren alten Charakter als Mutter, die indes nicht ein zur
36") Assurb. Cyl. B. Col. V, 27 ff. George Smith, History of Assurbanipal,p. 120. Keilinschr. Bibl. II, 251.
37) [Ueber die hier angedeutete Hypothese von einem ursprünglichen .Mutter-recht" bei den Semiten ist zu vergl. W. R. Smith, Kinship and mariage in early Arabia.1884. G. A. Wilcken, Das Matriarchat bei den Arabern. Deutsche Hebers. 1884.Auch bei den indogermanischen Völkern hat man Spuren eines ursprünglichen Mutter-rechts zu finden geglaubt; zuerst Bachofen, Das Mutterrecht. 1861. Dargun,Mutterrecht und Raubehe (Untersuchg. z. deutschen St. und Rechtsgesch. XVI); Studienz. ältesten Familienrecht. Th. I. Mutterrecht u. Vaterrecht. 1892. Vergl. Schrade r,Sprachvergl. u. Urgesch. 2. Aufl. p. 533 f. B. "W. L e i s t. Altarisches Jus civile undAltarisches Jus gentium (passim). Dagegen B. Delbrück, Das Mutterrecht bei denIndogermanen. Preuss. Jahrb. 1895. Bd. 79, 14—27.]