22 Zweites Kapitel. Das "Wesen der religiösen Gemeinschaft etc.
Der Grundgedanke, dass für die Religion im Altertum der Zusammen-hang zwischen den Göttern und ihren Verehrern als Gliedern einer organischenGemeinschaft von fundamentaler Bedeutung ist, bringt einige wichtige Kon-sequenzen mit sich, die wir unter besonderer Berücksichtigung der semitischenReligionen noch eingehender zu erörtern haben. Aber wenn auch die meistenThatsachen und Beispiele dem Bereiche des Semitismus entnommen sind, sodürfte doch ein beträchtlicher Teil des hier Beigebrachten mit nur geringenModifikationen für jede antike Religion in irgend einem Kreise der Mensch-heit Geltung haben. So sind z. B. die Unterschiede zwischen semitischerund arischer Religion nicht so ursprünglich und fundamental, wie manvielfach annimmt. Nicht nur hinsichtlich des religiösen Cultus, sondern inihrer socialen Organisation überhaupt — wie wir sahen, ist die antike Re-ligion nur ein Teil der allgemeinen socialen Ordnung, die Götter und Menschenin gleicher Weise umfasst, — entwickeln sich beide Rassen, die Semiten wiedie Indogermanen, in einer ganz ähnlichen, kaum unterscheidbaren Richtung.Die Unterschiede, die im Laufe der Zeiten in ihrer Entwickelung stärker her-vortreten, lagen nicht so sehr im Wesen der Rasse und einer ihr angeborenenRichtung begründet, sondern waren zum grossen Teil von dem Einwirken be-sonderer localer und historischer Ursachen abhängig.
Die ersten Schritte zu einer socialen und religiösen Entwickelung er-folgten in beiden Rassen im Kreise engbegrenzter Gemeinschaften, die mit denersten Anfängen des geschichtlichen Lebens auch den politischen Zusammen-hang auf das Prinzip der Verwandtschaft gründeten, die lediglich durch dieBande des Bluts zusammengehalten waren, das einzige Gemeinschaftsband,das damals von absoluter und unbestrittener Festigkeit war, indem es durchdas Gesetz der Blutrache seine Geltung behauptete. Immerhin lebten in derRegel doch auch Glieder verschiedener Stämme neben einander, die keineabsolute Gleichheit der Blutsgemeinschaft hatten; trotzdem wurden sie durchgemeinsame Interessen und die Gewohnheit freundschaftlicher Beziehungengeeint. Der Ursprung solcher Vereinigungen, die sich überall in der Weltauf einer sehr frühen Stufe der menschlichen Gemeinschaft finden, brauchtuns hier nicht näher zu beschäftigen. Es genügt, auf die Thatsache, dasssie vorhanden waren, hinzuweisen, und dass sie nicht durch das Gefühl derVerwandtschaft, sondern durch Gewohnheit und Interessengemeinschaft sichbehaupteten. Diese localen Gemeinwesen, gebildet von Gliedern verschiedenerStämme, die in freundschaftlichem Verhältnisse mit einander leben, die sichoft in einem gemeinsamen Unternehmen, besonders im Kriege, aber auch inAngelegenheiten des politischen Lebens und der Rechtsordnung vereinigen, siewaren der Ursprung des antiken Staates. Wahrscheinlich giebt es in deralten Geschichte keinen einzigen Fall, dass ein Staat aus der einfachen Ent-wickelung eines einzigen und einheitlichen Stammes oder Volkes hervorwuchs,obgleich die verschiedenen Stämme, die in einem Staatsgebilde vereinigt waren,im Laufe der Zeit oft zu der Annahme kamen, dass sie selbst nur die Glieder
südlich von Tentyris, nicht identisch mit Ombos auf dem rechten Nilufer nördlich vonSyene. Die richtige Angabe des Ortes nur bei Spruner - Sie glin, Atlas antiquus fol. 3.Vergl. G. Steindorff, Aegypten (Bädeker), p. 227. W. M. Flinders Petrie, Naqadaand Bailas. 1895. (London 1896) p. 65. Ueber den religiösen Gegensatz und die zwischenbeiden Städten vorgefallenen Streitigkeiten finden sich nähere, wenn auch satirisch über-triebene Angaben bei J u v e n a 1, sat. XV, 35 ff. 75 f.]