Druckschrift 
3 (1883)
Seite
448
Einzelbild herunterladen
 

448 ÜBER DIE BEDEUTUNG DER DEUTSCHEN FINGERNAMEN.

Pfeiffer S- 84 uiht den kleinen vinger. * Wie wir jetzt sagen,der kleine Finger, würde im Altdeutschen einen anderen Sinngehabt und soviel geheissen haben als der zierliche feine; ichbin ihm zuerst bei Henisch und Dasypodius begegnet, derklein oder kleinst finger: auch bei den Holländern ist kleinvingertje in Gebrauch. Ferner entspricht bei den Griechen6 fuxpös 8axxuXos und das altfranzösische petit dei in den Ge-setzen Wilhelms des Eroberers (Schinid S. 178). Junkerfingerwird er bei Henisch und Stieler genannt, weil er als derJüngstgeborene betrachtet wird, und kenkes in der AachnerMundart erklärt sich am leichtesten aus kenk kind; endlichführt er im Sanskrit und Persischen nach Pott S. 285. 287diesen Namen. In unseren Glossen sollte, wie schon ausgeführtist, neben minnisto noch örfingar stehen, das die Trierer Glossenüberliefern, ferner die Wiener und die bei Nyerup, auch nochMelber. auricularis kennen ausser den genannten Glossen nochIsidor, Richer 2, 29 (toxicum inter auricularem ac salutaremoccultatum), und das Gesetzbuch Heinrichs I von England(Schmid S. 273): Spätere übergehe ich; und da der Ausdruckden lateinischen Schriftstellern fehlt, aber die Spanier undPortugiesen auricular, die Italiäner auricolare, die Franzosenauriculaire in dieser Bedeutung gebrauchen, so wird was überdie Abkunft von annularis gesagt ist, auch hier anzuwendensein. Der Dichter der Genesis hat diesen Namen, obgleich erihn nicht vorbringt, gekannt, denn er sagt wie Isidor »das Amtdes kleinen Fingers besteht darin, daz er in daz öre grubilöt(der gewöhnliche Ausdruck, Renner 22425 diu oren grübelen)«,ja der Vocabularius optimus I, 142 und Melber nennen ihn493 geradezu öregrübel; auch Henisch kennt den Grund, »sie dictus69 quod eo purgemus sordes aurium«; von gleicher Bedeutung istdas angelsächsische earcläsnend der Ohrreiniger. Die Holländersagen oorvinger, und dieser Name ist auch wohl bei uns ge-bräuchlich, doch nicht unter dem Volk, auch habe ich ihn inden deutschen Mundarten so wenig gefunden als im Schwedischenund Dänischen. Die dritte Benennung, slutere Schliesser, stehtin dem altfriesischen Recht der Rüstringer allein und bezeichnetnichts Eigenthümliches, da sämmtliche Finger den gefassten