EXHORTATIO AD PLEBEM CHBISTIANAM. 367
EXHORTATIO AD PLEBEM CHRISTIAN AM 425
GLOSSAE GASSELLANAE
ÜBER DIE BEDEUTUNG DER DEUTSCHEN FINGER-NAMEN.
Gelesen in [den Gesammtsitzungen] der Königlichen Akademie der Wissenschaftenam 24. April 1845 und 12. Nov. 1846 und [der Klassensitzung am] 6. Dee. 1847.
Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin
(phil.-hist. Klasse) 1848. 4. S. 425—511. Einzeln S. 1—87.*)
Mit 9 Facsimilia in Steindruck.
.1 'as unter dem Namen Exhortatio ad plebem christianambekannte althochdeutsche Denkmal enthält eine Ermahnung andie Laien, welche die Taufe empfangen haben, das apostolischeGlaubensbekenntnis und das Vaterunser sorgfaltig auswendigzu lernen: dabei wird ihnen zur Pflicht gemacht, ihre Tauf-patken wiederum im Glauben zu unterrichten. Die Bedeutungdieser kirchlichen Anordnung, die schon zur Zeit des heiligenBonifacius in Geltung war, hat Rudolf von Raumer (Einwir-wirkung des Christentkums auf die altkockdeutseke SprackeS. 265—267) gezeigt; die Fortdauer derselben im dreizebntenJakrkundert ergibt sick aus einer Stelle in Bertkolds Predigten(*S. 230*), die Massmann (Abscbwörungsformeln S. 10. 11) mit-getkeilt kat. Unser Denkmal ist in zwei Handsckriften erkalten,die eine, in der Bibliotkek zu Cassel (Cod. tkeol. in Quarto 24),stammt aus Fulda, und Raumer (S. 66) vermutket, wakrsekein-lick aus den Gründen, die Eccard Francia orientalis 1, S. 441anfükrt, die aber wenig beweisen, sie sei aus Baiern dakin ge-kommen: die andere ist aus Freisingen nack Mtincken, wo siesick gegenwärtig befindet, gebraebt worden. In der Casselergeben die (im Corpus juris canonici von Bökmer 1, 1231 ab-gedruckten) Canones sanetorum apostolorum voran, und es folgennock einige andere Stücke tkeologisckenlnkalts: in der Müncknersekliesst sick die Exkortatio an das Concilium africanum. DieZüge und Kürzungen der Casseler stimmen auffallend mit der
*) [Der Separatabzug ist »WilhelmWackernagel freundschaftlich zugeeignet.«]