392 GLOSSAE CASSELLANAE.
in den Glossen dem Ausländer das Sprüchlein verkehrt bei-gebracht.
Von dem hohen Alter dieses siebenten Capitels (bei denvorhergehenden werden es die einzelnen Anmerkungen darthun)zeugt schon die Verwendung des persönlichen Pronomens beimVerbum. In dem vorhergehenden Capitel kam nur der Im-perativ ili H 4 und stih H 9 wie. die zweite Person des Prät.stahhi H 8 zum Vorschein. Hier war häufiger Veranlassungdas Pronomen zu gebrauchen, und es geschieht der festen Regelgemäss nur dann, wenn ein besonderer Nachdruck daraufliegt:gerade wie es im Gothischen gehalten wird; vergl. Grammatik 4,S. 201 folg. Also steht capaot I 5. foor H 19. wille I 16.ohne ih, und sohtum H 22. firnemames I 4 ohne wir: dagegenist ih hinzu gefügt, wenn eiu Gegensatz soll ausgedrückt werden,ih firnimu I 2. 3. ih capiutu I 5. 6. ihtomI7. ih hogazta 1 18:daher auch hier im Lateinischen immer ego steht, du fehlt beitöis I 8. weltos I 17 und auch wenn gefragt wird (vergl.Grammatik 4, S. 214), caputi? I 5. quimis? H 17. sindös? H 19.firnimis? I 2: aber mit Nachdruck pist du? H 16. 17. Ebensokein ir (die zweite Person kommt hier nur in Fragen vor),quämut? H 20. wärut H 21. söhtut? H 21. firnämut? I 3.4.Endlich kein sie bei der dritten Person des Pluralis, farant H 20.förun H 19. weltun I 16; vergl. Grammatik 4, S. 210. Wiedas oben angemerkte ili steht auch sage H 14. hogazi I 17ohne Pronomen, aber nachdrücklich du capiut I 6.
Noch eine andere Wahrnehmung scheint ein höheres Alterdes siebenten Capitels zu verrathen. Lachmann machte mirdie Bemerkung, dass bei Dositheus ganz ähnlich aufgestellteeinzelne Wörter und kurze Sätze vorkämen; seine cotidianaconversatio (Böcking p. 89—95) ist auf diese Weise zusammen-gesetzt. Unser Denkmal hat nichts geradezu von dort entlehnt,447 aber eben weil es sich dieser eigenthümlichen, für den ersten23 Schulunterricht gar nicht unpassenden Lehrart bedient, so darfman vermuthen dass seine Abfassung in die Zeit falle, woDositheus, der im Anfang des dritten Jahrhunderts schrieb,noch in den Schulen galt; nur müsste man wissen wie langeer gegolten habe, um zu einem sicheren Schluss zu gelangen.