EXHORTATIO AD PLEBEM CHRISTIAN AM. 371
Predigt in deutscher Sprache (Raumer S. 251—253), wie beiden Wälschen (Diez, Grammatik 1, S. 75) in romanischer. Diedeutsche Übersetzung ist hier richtig, aber nicht genau wörtlich,vielmehr gestattet sie sich einige Freiheiten: gleich in der An-rede chindo liupöstün (A 1) für filii: selbst die Worte ja deräer canesan scal (B 12), die in dem Lateinischen fehlen, halteich nur für eine weitere Umschreibung des lateinischen quasalvandus est. Dei wort (B 13) ist der Verständlichkeit wegenwiederholt: gleicherweise sind die Zeilen weo mag er christänisin der dei (B 17. 18) wieder (von B 78) hergeholt, weil dielateinische Fügung für das Deutsche nicht klar genug war.Auch ado furi andran caheizan (C 3) scheint mir nur eineweitere Erläuterung von derä calaupä purgeo sin, und es fehltim Lateinischen nichts.
in.
Beide Handschriften haben in dem lateinischen Text ge-meinschaftliche Fehler, qui (B 11), exciperit (C 12) nebenexceperit (D 6), didicere (D 5). In anderen Fällen hat einedas Richtige: in Css. fehlt docere (C 15) und steht fälschlichita (B 1), quia (B 10), quando nee (C 8), quod (D 6), da-gegen in Mch. festine (D 4). Beide zeigen eine schwerlichzufällige Übereinstimmung in einer alterthümlichen Sprachform,sie schreiben nämlich das anlautende hw nur an einer Stelle 429(B 8) und w in den anderen (B 17. C 1). Beide gebrauchen 5übereinstimmend an denselben Stellen verschiedene Formen einesWortes (s. Anmerkung zu sonatagin C 16). Wie sich sonstdas Deutsche in beiden Handschriften zu einander verhält, wirdhernach aus der Betrachtung des Einzelnen hervorgehen: hierwill ich nur den Schluss ziehen, dass Mch. mit Css. verwandt,aber auch wieder von ihr unabhängig ist; es müssen andereHandschriften vorhanden gewesen sein, welche Übereinstimmungund Abweichung vermittelten. Sorgfältig dargestellt ist wederder lateinische noch der deutsche Text, doch am wenigsten jener.
IV.
Ich lasse folgen, was ich zu einzelnen Stellen der Exhortatiozu bemerken habe und gebe zugleich die Lesarten der MünchnerHandschrift an.
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