DIE SAGE VON ATHIS UND PROPHILIAS. 349
beschwichtigt endlich seine Gegner und begibt sich mit der zuseinen Gunsten umgestimmten Sofronia in seine Heimath.
Gisippus, von jedermann verachtet, wird in Folge bürger-licher Unruhen aus Athen verbannt. Als Bettler schleppt ersich nach Rom, stellt sich vor das Haus des Titus und harrt,bis er herauskommt. Er wagt es aber nicht ihn anzureden,sondern erwartet, dass er ihn erkenne und zu sich rufe. AberTitus geht vorüber, und Gisippus, der glaubt, er habe ihn ge-sehen und schäme sich seiner, eilt in Verzweiflung hinweg ineine wüste Gegend der Stadt, wo er in eine Höhle eintritt, umdarin die Nacht zuzubringen. Er legt sich auf die Erde niederund entschläft.
Am frühen Morgen kommen zwei Diebe in die Höhle, umihren nächtlichen Raub zu theilen. Sie gerathen darüber inissStreit, der Stärkere erschlägt den andern und entflieht darauf.Gisippus, der den Tod sucht, bleibt in der Höhle, bis Schergenkommen und ihn wegführen. Vor dem Gericht erklärt er sichdes Mordes schuldig und wird von dem Prätor zum Tod amKreuz verurtheilt.
Zufällig kommt Titus auf das Gericht und erkennt sogleichseinen Freund. Ihn zu retten, weiss er kein anderes Mittel,als sich für den Verbrecher auszugeben: »Nicht Gisippus«, rufter aus, »sondern ich habe den Mord begangen«. Es entstehtWettstreit zwischen beiden Freunden, jeder will beweisen, dasser der Schuldige sei. Indem erscheint der wirkliche Thäter,Publius Ambustus, der von der Unschuld beider Freunde zumMitleid bewegt, sein Verbrechen gesteht und die Strafe zu er-dulden bereit ist. Octavian, der das Ereignis vernimmt, sprichtnicht bloss den Titus und Gisippus frei, er begnadigt auch denSchuldigen.
Titus führt den Gisippus in sein Haus, wo ihn Sofroniaals Bruder empfängt. Titus theilt seine Reichthümer mit demFreund und vermählt ihn mit seiner Schwester Fulvia. Erstellt ihm frei, bei ihm zu bleiben oder mit den von ihm er-haltenen Schätzen nach Athen zurückzukehren. Gisippus ent-schliesst sich, Römer zu werden.
Hans Sachs hat im Jahr 1531 von dieser Erzählung einen