ZUR LITTERATUR DER RUNEN. 105
hat zwei Formen von F, die gewöhnliche und die aus einzelnen,abgelösten Strichen bestehende; es wäre gewagt und unnöthig,deshalb noch einen dritten gothischen Kodex anzunehmen, dabeide in demselben vorkommen oder mehrere Hände daran ge-arbeitet haben konnten. Ihm schreibe ich endlich auch die go-thischen Namen zu, die aus keinem gothischen Kodex, wenig-stens nicht ans einem Ulfilas, konnten gezogen werden, und,wie es mir scheint, eine gewisse lebendige Kenntnis des Go-thischen voraussetzen, sowie sie durch ihre Verderbnis auf eineTradition hinweisen.
, Die sechzehn gothischen Buchstaben neben den RunenFol. 20" rühren nicht von dem ersten her, weil sie die gothischeOrdnung befolgen; auch dem zweiten möchte ich sie nicht zu-schreiben, warum sollte der abgebrochen haben? Ich vermuthe,dass sie von einem Dritten, nach einem Alphabet, wie das vati-kanische, nur nicht vollständig, sind hingezeichnet worden undnicht nothwendig aus einem Kodex des Ulfilas stammen.
Irre ich nicht gänzlich in diesen Voraussetzungen, so würdeman in jedem Falle dem Alcuin nicht alles, sondern nur einenTheil, am wenigsten wohl das kleinere Alphabet mit dem, wasdazu gehört, beilegen dürfen. Angenommen, was ich selbst zuglauben ziemlich geneigt bin, er habe gar keinen Antheil daran,so sind zwei Fälle möglich: entweder wurden die gothischenFragmente aus einem Kodex, der älter war als Alcuin, nur ent-lehnt und weiter fortgepflanzt, oder sie sind später, d. h. nachAlcuins Zeit, eingetragen. In dem letzteren Falle, gerade hierdem merkwürdigsten, würde das Alter der Wiener Handschriftdas Ziel stecken, über welches man nicht hinausgehen dürfte.Sie soll dem zehnten Jahrhundert angehören; schade, dass hier-über genauere Bestimmungen schon an sich so schwierig sind,und dass die Paar althocbdeutschen Formen zwischen den Zeilenkeine Entscheidung liefern. Nur wenn otan für uththan einewirkliche Übertragung enthielte, würde darin ein Zeugnis vonhohem Alter liegen können, weil n den ältesten althochdeutschenDenkmälern dieses Wort schon iehlt. Indessen da wir in dem 20Wiener Kodex, wegen der angemerkten Schreibfehler, besondersin den grammatischen Zeilen, eine abermalige Abschrift erkannt