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3 (1883)
Seite
103
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ZUR LITTERATUR DER RUNEN. 103

Noch ist nachzuholen, dass gleich hinter den grammatischenBemerkungen die Zahl T mit der richtigen Erklärung CCC steht.Sie macht aber nicht etwa den Eingang zu der ersten Reihe,denn obgleich Gen. V auch 300 vorkommt, so geschieht diesdoch erst V. 22, und zwar nur in der Vulgata, die Septuagintahat 200, und daher kann dieses T doch nicht aus dieser Stelledes Ulfilas genommen sein.

5) ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN ÜBER DAS GOTHISCHE.

Ich habe bisher die Frage nach der Zeit, wo die abge-handelten gothischen Fragmente sind niedergeschrieben worden,nur nebenbei berührt, nicht aber eigentlich ins Auge gefasst,und doch ist sie nicht gleichgültig. Sie hängt zunächst vonder weiteren ab: hat Alcuin selbst, in dessen Werke sie sichgefunden, aus dem Ulfilas sie entlehnt, oder sind sie von einemanderen späterhin zugefügt worden? An sich steht nichts da-gegen, jenes anzunehmen, da der berühmte Mann sich um einenkritischen Text der Bibel bemühte und bekanntlich eine ge-reinigte, nach den Quellen berichtigte Abschrift der lateinischenÜbersetzung für Karl den Grossen besorgte; ich verweise darüber,sowie über die anderen ihn betreffenden Angaben auf Fabricii 18Bibliotheca. Er konnte während seiner Sendung nach Romeinen Kodex des Ulfilas in Italien gefunden und mitgebrachthaben. Indessen habe ich in seinen Schriften keine Beziehungauf die gothische Bibel oder Sprache entdecken können, jedochauch die vollständigere Ausgabe von Froben nicht zur Handgehabt; möglich, dass in dem Traktat über Orthographie, dereben aus unserer Wiener Handschrift dort abgedruckt ist, etwasvorkäme. Selbst die Angabe der abweichenden Zahlen aus derVulgata könnte als Folge kritischer Arbeiten und einer Ver-gleichung beider Texte betrachtet werden, sowie die zugefügtengrammatischen Bemerkungen, so geringfügig sie uns auch er-scheinen mögen, in dem Umfange seiner Beschäftigungen lagen.

Auf der anderen Seite hat freilich der Umstand, dass sichdiese gothischen Überreste sammt den Runen in einem Kodexvon Alcuin finden, kein grosses Gewicht oder besondere Beweis-kraft. Man pflegte dergleichen, wo es irgend passlich war, ein-