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3 (1883)
Seite
59
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DIE ALTNORDISCHE LITTERATUR. 59

dänischen Rechtsgeschichte, hatte vor, ein Corpus juris Dano-Norvegici antiqui herauszugeben, starb aber; mit gegenwärtigerAusgabe eines der wichtigsten Stücke wird der Plan wiederaufgenommen. Der norwegische König Magnus, ein Enkel vonSverre, sammelte und revidirte in der zweiten Hälfte des13. Jahrhunderts, nachdem eine stürmische und unglücklicheZeit vorübergegangen war, das gemeine norwegische Recht,woher ihm der Beiname Lagabätir (Gesetzverbesserer) zuge-kommen ist. Die Grundlage sind uralte aus der Eigentüm-lichkeit des Volks erwachsene Rechtsgebräuche und Formeln,welche schon Hakon, Sohn Harald des Haarschönen, im Jahr940. 941 zusammenfasste, als Urheber eines Codex juris Gulensisantiqui. König Magnus gab nach den vier grossen Gerichts-bezirken des Reichs vier Haupt-Gesetzbücher; das gegenwärtigewird nach dem Gerichtsbezirk genannt, welcher auf der InselGuley bei Bergen seinen Sitz hatte, wo es im Jahr 1274 aufdem grossen Thing vom Volke angenommen wurde. Diesevier Gesetzbücher sind aber dem Inhalte nach vollkommen über-einstimmend, bloss der voranstehende Thingfarar-bölkr belässtjedem Gericht gewisse Eigenthümlichkeiten (vgl. J. GrimmLitteratur der altnordischen Gesetze in Savignys Zeitschrift fürgeschichtliche Rechtswissenschaft III, S. 101. 102). In derFolge wurde dieses Gesetzbuch aus Mangel an Kenntnis deralten Sprache, durch falsche Interpretation und Einschiebungungeschickter Glossemata unglaublich verderbt und entstellt; derWillkür wurde gar Thür und Thor geöffnet, als jedes Gerichtsich derjenigen dänischen Übersetzung bediente, die ihm geradebeliebte. Daher empfand man schon seit dem sechszehntenJahrhundert unter Christian III das Bedürfnis einer Reinigungdes Rechts lebhaft; Christian IV veranstaltete eine Revision,aber sie misslang, da diejenigen, welchen sie übertragen wurde,der Arbeit nicht gewachsen waren. Gegenwärtige Ausgabe, dieman gleichfalls der Freigebigkeit des Königs verdankt, und dievorzüglich Thorkelin besorgt hat, liefert nach dem besten Codex(doch ist er tradux, ein Original gibt es nicht mehr) die Ur-schrift ohne Veränderungen und aus den übrigen, vorne beson-ders beschriebenen, in ziemlicher Anzahl vorhandenen reichliche