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3 (1883)
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DIE ALTNORDISCHE LITTERATUR. 3

auf das Leben hinweggenommen wird, da trocknet es bald zu-sammen. Mit dem Sinne für das Alterthum verlor sich auchdie Achtung, und so kam noch eine moderne, überkritische An-sicht hinzu, welche die ganze Masse jener Überlieferungen alstaube Spreu schonungslos wegwarf; man glaubte gewonnen zuhaben, wenn man überall leere und ganz werthlose Verfälschungsah und die Grenzen der Geschichte eng absteckte. Goethehat in seiner Farbenlehre die Nichtigkeit einer solchen Ge-sinnung mehrmals sehr treffend bezeichnet. Als Repräsentantenderselben können Schlötzer und Adelung betrachtet werden.Der Mythologie gieng es am schlimmsten, es gehörte ordentlicheine Art von Scharfsinn dazu, um die vielfachen Elemente, diebei der Erfindung und Erdichtung derselben sollten gedienthaben, aufzutreiben, während doch ein einziger unbefangenerBlick von dem Gegentheile überzeugen und das Wahrhafte,Lebensvolle darin schauen musste. Im Norden selbst hat zwardiese Ansicht nie gehaftet und Deutschland vorzüglich sich der-selben zu schämen, dennoch fehlte es auch dort an wirklicher,reger Theilnahme.

Indessen ganz abgebrochen war auch während jenes Still-standes der Faden nicht. Noch lebte Thorlacius, der fortfuhrin seinen Programmen die gelehrtesten und schätzbarsten Mono-graphien zu liefern. Sie führen den Titel: Antiquitatum bo-realium observationes miscellaneae. *) In dem Jahre 1795 (wodas specimen quintum erschien) theilte er aus Handschriftenden alteddischen Mühlengesang (Grotta-Saungr) mit, einwichtiges, alteinfaches Lied, worin zwei Riesenjungfrauen, Feniaund Menia, sonst ganz als Walküren geschildert, nicht etwadas Schicksal der Schlacht weben, sondern auf einer Mühlevon gewaltigen, durch sie allein bewegbaren Felsensteinen mah-len, was von ihren Gebietern verlangt wird: Gold, Frieden. und Glückseligkeit. Eine Idee, die sonst in der Edda nicht 3wieder vorkommt, gewiss aber uralt, vielleicht auch in Deutsch-land nicht unbekannt war. Das specimen sextum vom Jahre

! ) Eine Abhandlung Ton Thorlacius: Über die altnordische Rechts-sprache enthalten die Acta societat. reg. Havn. scientiar. 1790, die ich abernoch nicht habe einsehen können.

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