go Die Stenographie im 19. Jahrhundert.
die Einzeiligkeitsbestrebungen in der Stolz e'schen Schule vonneuem an. Der Redacteur Wiencke überreichte der Berliner Prüfungscom-mission und dem Systemausschusse der altstolzeschen Stenographenverbändeeine entsprechende Vorlage, welche aber abgelehnt wurde, »weil dann vondem Stolze'schen System nicht viel übrig bliebe und weil die Kenner desalten das neue dann nicht lesen könnten«. Der Lehrer Wilhelm Veiten,bisher einer der conservativsten Vertreter der altstolzeschen Schule, übergab1876 eine einzeilige Stolze'sche Stenographie der Öffentlichkeit, andere Ar-beiten dieser Art veröffentlichten der Banquier Adler in Berlin 1877, AugustWerth 1878, der Seminarlehrer Dr. Simon 1879 (H. Gr. S. 238—241). Vondiesen hat Veiten sein System bis jetzt erhalten, im Postdienst ist esaber auch nicht eingeführt worden.
Eine entgegengesetzte Richtung verfolgte Erkmann in Görlitz 1876.Er behielt die Stolze'sche Position nicht nur bei, sondern suchte auch diestolzeschen Grundsätze bezüglich der Nebenzeichen consequenter durchzu-führen; ganz ist ihm dies ebenfalls nicht gelungen (H. Gr. S. 28g).
Um diese Zeit versuchte Conn eine schnellere Drucklegung derstenographischen Protokolle dadurch zu bewirken, dass er die current-schriftliche Übertragung der Reden durch die Umschrift in stenogra-phische Correspondenzschrift ersetzen ließ, zu welchem Zweck dieSchriftsetzer der k. k. Staatsdruckerei Stenographie lernen mussten. Der Ver-such misslang.
Auch der Versuch der österreichischen Regierung, die Gabelsberger-sche Stenographie in der Militärakademie als obligatorischen Lehr-gegenstand einzuführen, musste wegen der schwierigen Erlernung desSystems wieder aufgegeben werden, doch wurde der Unterricht als facul-tativer beibehalten.
Im Jahre 1873 gelang es dem Dresdener Institut, auch in Sachsendie Einführung der Gabelsberger'schen Stenographie als facultativen Lehr-gegenstand an den höheren Schulen und die Einsetzung einer Prüfungs-commission für das Lehramt der Stenographie zu erwirken.
Während von der bayerischen Regierung 1854 und 1857 die Gratz-müller'sche Preisschrift und von der sächsischen Regierung 1858 diese Preis-schrift nebst dem Dresdener Lesebuch als Lehrmittel vorgeschrieben wurden,bestand in Österreich, wo 1870 die unentgeltliche Unterrichtser -theilung in der Stenographie und die Entlohnung der Lehrer aus Staats-mitteln eingeführt worden war, volle Lehrbücherfreiheit in der Stenographie.Als dieselbe von dem k. k. Schulinspector Krist als störend für die Freizügig-keit der Schüler bezeichnet wurde, verfügte die Regierung die Anwendungder Approbation auf stenographische Lehrmittel, welche die Lehrbüchervon Conn, Faulmann und Kühnelt erhielten. Da dies Lehrbücher derWiener Schule waren, bestürmten die österreichischen Vereine die Regierungmit Petitionen gegen diesen »Lehrmittelzwang« (der in Bayern und Sachsenunangefochten war) und erwirkten 1876 die Zulassung auch ausländischerLehrbücher. Dass die österreichischen Lehrbücher eine freie Concurrenznicht zu fürchten hatten, beweist der Umstand, dass nach einer DresdenerZusammenstellung unter den verbreitetsten Gabelsberger'schen Lehrbücherndie Hälfte österreichisch war, denn nach derselben wurden 1887 verwendetvon Krieg- 2853, Rützsch 2250, Gratzmüller 2082, *Faulmann 1446, *Schiff1360, Fischer 94g, Heyde-Rützsch g2g, Albrecht 875, *Engelhardt 784,^Heinrich 643, *Kühnelt 55g, *Scheller 425 (die mit einem Stern be-zeichneten Namen sind Österreicher) Exemplare.