Deutsche Stenographie. 85
ferner freie Entwicklung gelassen und kein Versuch gemachtwerde, den Streit der Systeme durch einen Machtspruch zuentscheiden.
Damit beruhigten sich die Gabelsbergerianer nicht, der Geheime RathHaepe und Dr. Eggers in Berlin veröffentlichten Streitschriften, in denensie nachweisen wollten, dass die Gabelsberger'sche Stenographie besser alsdie Stolze'sche und daher allein beim Unterricht zu verwenden sei; ihnenentgegneten die Stolzeaner Knoevenagel und Gymnasiallehrer Lundehn, amausführlichsten aber Dr. Franz Stolze, der Sohn des Erfinders, der sich nichtmit einer theoretischen Darlegung der Mängel des Gabelsberger'schen Systemsbegnügte, sondern am Schlüsse die Gabelsberger'schen Stenographen despreußischen Herrenhauses, demnächst alle übrigen Gabelsberger'schen Steno-graphen zu einem Wettschreiben herausforderte und einen Preis von iooThalern für die beste Arbeit aussetzte. Die herausgeforderten Herrenhaus-stenographen lehnten die Herausforderung ab, ebenso das Dresdener Institutin Gemeinschaft mit den Gabelsberger Vereinen in Gera, Prag, Oldenburg,Würzburg und München, indem sie geltend machten, dass die Entschei-dung im günstigen Falle nur die Tüchtigkeit der betreffen denStenographen, nicht die des Systems beweise. Das ist zwar imallgemeinen richtig, aber von den Gabelsberger'schen Stenographen war dieseAnsicht früher nie ausgesprochen worden. Man erinnere sich, wie wegwerfendsich Gabelsberger selbst über das Stolze'sche System ausgesprochen hatte(s. S. 74), stets war die praktische Überlegenheit des Gabelsberger'schenSystems von seinen Anhängern behauptet worden und auch später be-hauptete noch Prof. Oppermann, dass durch das Gabelsberger'sche Kürzungs-verfahren die Überlegenheit dieses Systems über alle anderen für alleZeiten gesichert sei (s. S. 73); auch Krumbein, welcher die Dresdener Er-klärung billigte, legte trotzdem die ungünstigen Erfolge der Stolzeaner beimErsten Vereinigten Landtage dem Stolze'schen System zur Last. Auch dachtennicht alle Gabelsberger'schen Stenographen so, Conn in Wien, Dr. Bierey inDresden und Müller in Frankfurt nahmen die Herausforderung an, aber Connwurde von seinen Kammerstenographen im Stich gelassen und unter nutzlosemHin- und Herschreiben zerschlug sich die Sache.
Bald sollte jedoch das stenographische Wettschreiben widerWillen der Gabelsberger'schen Stenographen zu Stande kommen.Der Krieg hatte 1866 Sachsen zu einem Mitgliede des Norddeutschen Bundesgemacht, dessen Reichstag in Berlin zusammentrat. Das Dresdener Institutsuchte bei der preußischen Regierung mündlich und schriftlich die VerwendungGabelsberger Stenographen zu erwirken, aber auch die Stolze'sche Schuleverlangte die Verwendung ihrer Stenographen. Da entschied sich die preußi-sche Regierung für eine freie Concurrenz, sie stellte sämmtlichen Be-werbern frei, sich an einem am 18. Februar 1867 vorzunehmenden Concurrenz-schreiben zu betheiligen, mit dessen Leitung Dr. Michaelis, der sich als Vor-steher des aus Stenographen beider Systeme zusammengesetzten Bureaus despreußischen Herrenhauses den Ruf eines unparteiischen Mannes erworbenhatte, beauftragt wurde. Wäre es hier den Gabelsberger'schen Stenographengelungen, alle 12 Stellen zu erobern, so wäre dieser Sieg für die Stolze'scheSchule vernichtend gewesen; allein es meldeten sich nicht einmal soviel Can-didaten, es erschienen nämlich 10 Gabelsbergerianer neben 15 Stolzeanern,von denen auf Grund ihrer Arbeiten 3 Gabelsbergerianer und 9 Stolzeanerangestellt wurden. Die Stolzeaner rühmten sich des Sieges, aber die Gabels-bergerianer unter Anführung des Dr. Eggers beschuldigten Dr. Michaelis der