84 Die Stenographie im 19. Jahrhundert.
herauszugeben, in deren ersten Nummern durch Markovits die im Nürnberger»Magazin« ventilierten Systemfragen zum größten Missbehagen der beidenMitcontrahenten der Dresdener Beschlüsse Eingang fanden; doch wurden dieSchreibweisen der Beschlüsse im Vereinsorgan angewendet und durch dasvon Faulmann veröffentlichte Tableau »Gabelsberger's stenographisches Lehr-gebäude« in den Schulen eingeführt. Als aber durch die politischen Ereig-nisse der Bedarf an praktischen Stenographen ein großer wurde, hielt Connsich 1861 für berechtigt, mit einem »Lehrbuch der Kammerstenographie« her-vorzutreten, in welchem weniger die Dresdener Buchstäblichkeit, als vielmehrdie Gabelsberger'sche Kürze in den Vordergrund gestellt wurde. Ihm folgtenin gleicher Weise die Wiener Kammerstenographen Anton P. Kühnelt 1862und J. Th. Markovits 1863. Später hat der hier wiederholt citierte Prof.Oppermann wohl zugegeben, dass die Wiener Abweichungen nach seinerAnsicht nicht die Bedeutung einer principiellen Differenz hatten, sondernlediglich die Folge einer etwas anderen Auffassung gewisser Regeln und derenTragweite gewesen seien, aber damals nannte man diese Veröffentlichungeneinen Vertragsbruch und es entstand ein erbitterter Zeitungskrieg, dernamentlich in Dresden sehr persönlich wurde.
Der Wiener Centralverein nahm aus der Veröffentlichung des Conn'schenLehrbuches Anlass, die Berufung eines Stenographentages zur Revisionder Dresdener Beschlüsse zu fordern. Statt dessen gestalteten diebeiden anderen Gontrahenten der Beschlüsse 1862 eine südbayerische Wander-versammlung zu einem Gabelsberger'schen Stenographentage um, der sichgegenjedeVeränderungderBeschlüsse aussprach. Indessen hatteschon 1860 Professor Vaillez auf einer Versammlung fränkischer Stenographendie Ersetzung des 1857erContractsverhältnisses durch eine StenographischeAkademie beantragt, welche die allmähliche Fortbildung des Systems indie Hand nehmen sollte. Eine größere Anzahl der Vereine billigte diesenVorschlag und die öffentliche Meinung wurde so stark, dass schließlich 1864eine Verständigung zu Stande kam, wonach die Fortbildung des Systems einemSystemausschusse übertragen wurde, dessen geschäftsleitende Körper-schaft das kgl. stenographische Institut zu Dresden bildete. Jetzt zeigte sich,dass die Zufriedenheit mit den Dresdener Beschlüssen keineso vollständige war, wie man nach dem Ausspruche des 1862er Steno-graphentags hätte annehmen sollen, selbst das Dresdener Institut beantragtejetzt einschneidende Änderungen des Systems. Dass diese Ände-rungen nicht vorgenommen wurden, daran waren andere Verhältnisse schuld,welche die Entwicklung des Gabelsberger'schen Systems unterbrachen.
Die Stenographie war in Bayern und Österreich als facultativer Lehr-gegenstand eingeführt, in Sachsen noch nicht, aber auch hier wurde derstenographische Unterricht begünstigt; nur die preußische Regierungverhielt sich gegen denselben vollkommen gleichgiltig. Diesveranlasste den unter der Leitung Krieg's stehenden Gabelsberger'schen Steno-graphenverein zu Königsberg 1862, eine Petition um Einführung der Gabels-berger'schen Stenographie in die preußischen Schulen an das preußischeUnterrichtsministerium zu richten. Nun erwachten auch die Stolzeaner undsetzten einen Petitionssturm für ihr System ins Werk. Das Abgeordnetenhausfasste einhellig den Beschluss, die Petitionen der Regierung zur Berücksich-tigung zu überweisen. Beide Parteien wandten sich nun an das Ministeriummit Petitionen, worauf dieses am 14. August 1863 erwiderte, dass zur Zeit dieStenographie in die Schulen nicht officiell eingeführt werden könne, dass esvielmehr der Sache derselben heilsamer erachtet werden müsse, wenn ihr