Deutsche Stenographie. yn
Mit dem Tode Gabelsberger's war die Autorität geschwunden, welchedie Fragen seines Systems entschieden hätte; man hatte es unterlassen, nachMuster des Stolze'schen Systems eine Prüfungscommission aufzustellen, derMünchener Verein glaubte die Autorität des Meisters selbst übernommen zuhaben, aber er irrte sich. Die Wiener Stenographen hatten in der Schule derPraxis kürzere Schreibweisen gefunden, welche sie in ihre Lehrbücher ein-führten, die Dresdener Stenographen waren im Streite mit den Stolze'schenStenographen auf die Schwächen ihres Systems aufmerksam geworden undhielten sich mehr an die Regeln als an die Schreibweisen, es gab, wie Prof.Oppermann bemerkte, »so viele Lehrbücher, so viele Abweichungen«. Daherstellte 1850 der Berliner Gabelsberger'sche Stenographenverein den Antrag,der Münchener Centralverein wolle zum Behuf einer Verständigung über dieSchreibweisen eine allgemeine Stenographenversammlung ein-berufen. Dieselbe fand 1852 statt und auf derselben wurden Beschlüsse gefasst,welche eine Schrifteinheit herstellen sollten, aber Prof. Oppermann urtheilteüber dieselben: »Wenn diese Münchener Beschlüsse unleugbar im großenund ganzen ein verdienstvolles Werk waren, so stand doch die Schrifteinheitmehr auf dem Papier, als dass sie in Wahrheit wäre durchgeführt worden.Dies lag zunächst daran, dass man theils der Consequenz der gefassten Be-schlüsse sich nicht immer vollständig bewusst war, theils die Regeln nichthinreichend scharf formulierte, überhaupt sich zu sehr mit der Aufstellungallgemeiner Grundsätze beschäftigte«. Zugleich suchte man durch die Aus-schreibung eines Preises für ein kurzgefasstes Lehrbuch zwei Zwecke zu er-reichen: 1. der musterhaften Stolze'schen Anleitung ein gleich gutes Gabels-berger'sches Lehrbuch gegenüber zu stellen, 2. durch dessen ausschließlicheVerwendung beim Unterricht die Schrifteinheit zu erzielen. Diese Zweckewurden nicht erreicht. Man krönte das Lehrbuch des P. Gratzmüller, weiles ein Auszug aus der zweiten Auflage von Gabelsberger''s Anleitung war,zu deren Hauptmitarbeitern Gratzmüller gehört hatte; aber gerade deswegentheilte es alle Mängel dieses Werkes, ohne seine Vorzüge (die zahlreichenBeispiele) zu besitzen. Anderntheils dachten die selbständigen Köpfe derGabelsberger'schen Schule nicht daran, auf ihre eigenen Arbeiten zu Gunstendieser Preisschrift zu verzichten. Der Münchener Centralverein, durch dieallgemeine Versammlung in seiner Stellung gekräftigt, glaubte den Unfolg-samen mit vernichtenden Kritiken entgegentreten zu können, aber die Mit-glieder des Dresdener königl. stenographischen Instituts, Heyde, Krause undSteinmann, waren nicht gewillt, eine solche Kritik, wie sie an ihrem 1853erschienenen Lehrbuch geübt wurde, ruhig hinzunehmen; sie nahmen für sichdieselbe Kenntnis des Systems in Anspruch, wie ihre Richter und blieben dieAntwort nicht schuldig. Die in gleicher Weise behandelten Verfasser desWiener Bureaulehrbuches kümmerten sich um diese Kritiken, die sie vielleichtnie gelesen haben, nicht, selbst Heger, welcher an den Beschlüssen theil-genommen hatte, verwendete, wie das nach seinem Tode herausgegebeneLehrbuch beweist, die zu München verworfenen Wiener Schreibweisen ruhigweiter, und auch Wigard, welcher verhindert worden war, an der VersammlungTheil zu nehmen (er wurde von der Münchener Polizei als Demokrat undDeutschkatholik ausgewiesen), beachtete in seinem 1853 erschienenen Lehr-buche die Beschlüsse nicht. Statt der Schrifteinheit bestanden nunmehr dreiSchulen: die Münchener, die Dresdener und die Wiener Schule.
Der Münchener Stenographenverein begnügte sich übrigens nicht damit,innerhalb der Gabelsberger'schen Schule den die Einheit des Systems gefähr-denden Lehrbüchern entgegenzutreten, er hielt sich auch für berufen, die