Trinkwasser.
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(wie die Lage des Hofpflasters St und der Steinplatten PI' in der beigegebenen Figur 40 wieder-gegeben ist);
2. die wasserdichte Brunnenwand muss den Erdboden etwas überragen in Form eines mindestens15 cm hohen Brunnenkratiaes pl;
3. der Kessel oder Sehacht des Brunnens muss auf dem Brunnenkranze pl durch in Cement ge-legte, mit Falz zusamraenstossende Steinplatten PI oder durch gusseiserne Deckel sicher abgeschlossensein, welche Gedecke den Brunnenkranz mit ableitendem Gefälle überragen müssen, diese Deckplatten
Fig. 40.
Ein hygienischen Anforderungen entsprechender Bmnnen.
aber zur Ermöglichung der Cirkulation der Aussenluft mit der Schachtluft Oeffnungen L haben.Damit durch diese Oeffnungen keine Verunreinigung des Kessels erfolgen kann, muss
4. das Brunnen- oder Pumphaus Br II dicht aufgesetzt, werden, dessen Innenraum mit derAussenluft durch die Ventilationsöffnung V m Verbindung steht, welche durch ein feines Drahtgittergeschlossen ist;
5. das aus dem Brunnenauslauf Br A ausfliessende Wasser muss sicher vom Brunnen weggeführtwerden. Zu diesem Zwecke muss das aus dem Ausgusse a abfliessende Wasser b direkt auf dieschräg abfallenden Platten gelangen können;