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Alkoholische Getränke.
Eier.
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1.1,1819,60
1,5119,91
Ueber die Art der Verwendung dieser Genussmittel vergi. S. 1066.
Alkoholische Getränke.
Zu den alkoholischen Getränken gehören Bier, Wein und Branntweine, denenwegen der nahen Beziehungen zu einander der Essig angeschlossen zu werden pflegt.Das Bier enthält etwa gleiche Mengen Alkohol und Extraktbestandtheile, beim Wein(gewöhnlichen Trinkwein) überwiegt der Alkoholgehalt den Extraktgehalt, um das3—5-fache — nur die Süssweinc und Champagner enthalten reichlichere Mengen Extrakt(vorwiegend Zucker) —, während bei den Branntweinen mit Ausnahme der Liköreder Extraktgehalt gegen den Alkoholgehalt vollständig zurücktritt. Beim Essig trittan Stelle des Alkohols die Essigsäure.
Ueber die Bedeutung des Alkohols für die Ernährung vergl. S. 339.
Bier.
Unter .„Bier 1 * versteht man ein vorwiegend aus Gerstenmalz (auch Weizenmalz)und Hopfen unter Zuhülfenahme von Wasser und Hefe hergestelltes, theilweise ver-gohrenes und noch in schwacher Nachgährung befindliches Getränk, welches nebenAlkohol und Kohlensäure als wesentliche Bestandteile eine nicht unwesentliche Mengeunvergohrener Extraktstoffe enthält 2 ).
Das Bier ist ein uraltes Getränk; es war schon den Alten bekannt. Die Thrakier, Aegypteiund die Paeonier bereiteten ein Getränk aas Gerste: die Armenier verwendeten nach Xenophonganze Gerstenkörner und tranken den Gerstenwein aus Mischkrügen mittels knotenloser Getreidehalme,um die Decke nicht zu zerstören; die. Aegypter stellten das Eier aus zerquetschter Gerste her.Plinius erwähnt, dass in Spanien ein Gerstenwein unter dem Namen „eelia" 1 oder „eeria'' und beiden alten Galliern unter dem Namen „cerevisia" ein übliches Getränk gewesen sei; am meisten inEhren stand nach Tacitus ein aus Gerste bereitetes Getränk bei den alten Deutschen. Der Sage nachwird die Erfindung der Bierbrauerei dem Ganibrinus, dem Sohue des deutschen Königs Marsus, zu-geschrieben, welcher 1730 v. Chr. Geb. gelebt haben soll.
') Das Alkaloid wurde wie das Koffein im Kaffee und' Th.ee nach dem Verfahren von Hilgerbestimmt; wegen zu geringer vorhaudener Mengen konnte bei Betelblättern ein anderes Verfahrennicht angewendet werden. In dem mit Aether von Alkaloid befreiten Rückstand konnte durch Chloro-form kein solches mehr ausgezogen werden. Beide frohen, besonders die Betelblätter waren schonlängere Zeit aufbewahrt und können die obigen Zahlen vielleicht nicht als massgebend für die Zu-sammensetzung dieser Genussmittel im frischen Zustande angesehen werden.
s ) Diese Begriffserklärung gilt in Deutschland einstweilen nur für Bayern, Württemberg undBaden; in anderen Ländern können auch die steueramtlich zulässigen Ersatzmittel für Malz wie lleis,Mais, Hirse, Hafer und andere stärkemehlhaltige Früchte, ferner Ruhen-, Stärkezucker, Maltose undSyrttpe augewendet werden, ohne dass dieses durch die Bezeichnung des Gährerzeugnisses zum Aus-druck gelangen muss. Im Interesse der Biertrinker aber würde es liegen, wenn die Verwendungdieser Ersatzmittel wenigstens deklarirt werden müsste.