Branntweine und Liköre.
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In der sog. „Rheinischen Kognak-Essenz" wurden auch 21,80 g Perubal c am (5,5 g Harz, 6,2 gZimmtsäure, 5,6 g Benzoesäure, 4,5 g Benzaldehyd) und 0,54 g Citronenol. in dieser und zwei anderenSorten 0,12—0,20 g Vanillin, ferner in einer Sorte 1,90 g Fuselöl und in einer anderen 0,27 gWeinsäure in. 1 1 gefunden 1 ).
Die Herstellung von Kunstkognak- wird aber nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frank-reich und anderen Ländern vorgenommen; ja man kann sagen, dass ein grosser Theil des in den Handelkommenden Kognaks verfälscht oder nachgemacht ist.
Nach einer früheren Statistik des Finanzministeriums erzeugte Frankreich etwa rund 25 000 hlWein-Branntwein und führte etwa 6000 hl im Jahre ein; dagegen betrug die Ausfuhr 1885 =217 035 hl, 1886 = 233 804 hl, also ungefähr 7 Mal so viel, als an echtem Kognak erzeugt worden war.
4. Die Beurtheilung der vorstehenden Behandlung- oder Herstellungsweisen desKognaks anlangend, so ist dieselbe für die unter No. 1, 2 und 3 fallenden Verfahren bereits angegeben.Andere Behandlungen anlangend, so ist
a) Der Verschnitt mit Wasser, wenn er nur dazu dient, um Kognak von zu hohem Alkohol-gehalt genussfähig zu machen und dem Gesehniacke der Verbraucher anzupassen, als erlaubt anzusehen.
Es ist auch vorgeschlagen, für echten Kognak ein spec. Gewicht von 0,92 0 — 0,940 undeinen Alkoholgehalt von 40 — 50 Gew.-% zu verlangen. Der.Verband öffentlicher ChemikerDeutschlands 2 ) verlangt mindestens 38 Vol.-% Alkohol, nicht mehr als 2 g Zucker, als Invertzucker be-stimmt, und nicht mehr als 1,5 g zuckerfreien Extrakt in 100 cera Kognak. W. Fresenius weist aberdarauf hin, dass nach dieser Forderung gerade, die ältesten und geschätztesten Kognaksorten zu den Kunst-und Facon-Kognaks gerechnet werden müssttn, indem echter Kognak durch jahrelanges Lagern inFässern nach vorstehenden Ausführungen erheblich an Alkohol einbüssen kann, so dass der Gehaltdaran unter Umständen unter 40 öew.-%, ja bis auf 20 Gew.-% heruntergeht.
b) Die Färbung mit Karamel, sowie der Zusatz von Zucker sind au sich harmlos und biszu einer bestimmten Grenze kaum zu beanstanden. Der Verband öffentlicher Chemiker erklärt 2 ) denZusatz von gebranntem Zucker überhaupt für zulässig. Die Färbung hat aber das Verwerfliche an sieh,dass sie jungem Kognak oder solchem von minder guter Beschaffenheil, das Alissehen eines alten undbesseren Kognaks verleihen soll. Letzteres gilt besonders von dem Zusatz von Essenzen wie AuszugVon Thee mit Zucker und Rum. Will man solche Zusätze an sich zulassen, so ist der Mischungskunstkeine Grenze gesetzt.
c) Als französischer Kognak oder unter den diesem Begriff entsprechenden Bezeichnungenist in Deutschland, wie obiger Verband öffentlicher Chemiker richtig fordert, nur ein aus Frankreichimportirter und im Originalzustande belassener Kognak zu verstehen.
Auch nius« ein unter dem Namen „Medicinal-Kognak" in den Handel gebrachter Kognak denVorschriften des Deutschen Arzneibuches entsprechen.
Die Untersuchung des Kognaks und der Branntweine hat in den letzten Jahrenallerdings wesentliche Fortscbritte gemacht, indess lassen sieh die verschmitztenVerfälschungen durch die chemische Analyse bis jetzt nicht immer mit Sicherheit
') Bezüglich der Untersuchung solcher Essenzen sei aul die von Polenske veröffentlichteArbeit „Ueber einige zur Verstärkung spirituöser Getränke, bezw. zur Herstellung künstlichen Brannt-weins und Kognaks im Handel befindliche Essenzen" (Arbeiten a. d. Kaiserliehen Gesundheitsamts1890, 6, 1298) verwiesen.
') Zeitschr. f. öffentliche Chemie 1901, 7, 393.