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Die menschlichen Nahrungs- und Genussmittel, ihre Herstellung, Zusammensetzung und Beschaffenheit, nebst einem Abriss über die Ernährunglehre
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Branntweine und Liköre.

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Nachmachungen und Verfälschungan der gewöhnlichen Trinkbranntweine.

In Folge der durch die deutsche Spiritussteuer bedingten höheren Preise für Trinkbranutweinehat sich vielfach der Brauch eingebürgert, den Alkohol zum Theil durch fuselölhaltige Essenzen oderscharf schmeckende alkoholische Pflauzenauszüge von Paprika, Pfeffer, Paradieskörnern etc., sog.Branntwein-Essenzen oder Branntwein-Schärfen, zu ersetzen, weil diese ein Kratzen im Halse-hewirken und damit die Annahme eines hohen Alkoholgehaltes erwecken. Andererseits sollen dieseEssenzen und Auszüge auch dazu dienen, durch einfaches Mischen von Spiritus und Wasser, irgendbesonders gesuchte Sorten Branntweine (Kornbranntwein, Nordhäuser etc.) nachzumachen; man be-zeichnet sie daher als Korn-Essenz, Kornbranntwein-Essenz, Kornkraft, Kornstärke, Nordhäuser Korn-würze, Nordhäuser Kornbasis etc. In Bd. I, S. 14421446 ist die Zusammensetzung von 8fi ver-schiedenen Sorten solcher Essenzen, deren Preis von 1,508,00 M. für 1 1 schwankte, mitgetheiltund muss bezüglich der Einzelheiten hierauf verwiesen werden. Der Gehalt derselben schwankte an,den hauptsächlichsten Bestandteilen für 100 com in g bzw. % wie folgt:

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13,0

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0 50,0

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Spur j Spur 2,80-2,80

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0,22

Spur 20,0

0

0,50

00,48

00,01

In den Aether-Ausschüttelungen konnten nachgewiesen werden die Harze von Paprika, Pfeffer(Piperin), Paradieskörnern, Ingwer, Wermuth (?) oder von Gemischen derselben.

Als ätherische Oele wurden nachgewiesen: Nelkenöl, Weinbeeröl, Pfeffermünzöl,Pomeranzenöl, Veilchenwurzelöl, Wacholderbeeröl und Zimmtöl etc. Einige Brannt-weinschärfen ergaben noch einen geringen Gehalt an Glycerin und Tannin, andere enthielten einenAuszug von .Johannisbrot und Q uillajarinde (Saponin) das Saponin unterstützt die Schaum-bildung bezw. das Perlen, wieder andere waren mit Nitrof arbstoff en gelb gefärbt.

Selbstverständlich bedingt die Verwendung solcher Essenzen oder Schärfen d.i&Tortänschung einer besseren Beschaffenheit und ist nach § 10 des Nahrungsmittel-gesetzes vom 14. Mai 18711 strafbar; die Verwendung an sich gesundheitsschädlicherStoffe ist nach § 12 desselben Gesetzes selbstverständlich verboten.

In demselben Sinne dürfte auch die künstliche Hervorrufung des Perlens zu beurtheilen sein.

Vom Nordhäuser Korn wird nämlich mitunter eine Eigenschaft verlangt, die ibm eigentlichnicht zukommt, nämlich das Perlen. TJm die Verbraucher, welche perlenden Korn verlangen, zubefriedigen, werden u. A. folgende Mittel angewendet:

Bearbeitung mit kleinen Mengen Schwefelsäure und Mohnöl (Nordhäuser Verfahren), odermit spanischer Seife, ferner das Behandeln mit Harz in geringer Menge, auch Zusatz von ge-ringen Mengen Ammoniak oder essigsaurem Amnion, weiter auch von Weinstein und Borsäure.

B. Edelbranntweine.

Als Edelbranntweine bezeichnet man solche, welche sich durch besondere Aroma-und Bouquetstoffe, welche durch die Art der verwendeten Rohstoffe sowie der Be-reitung bedingt sind, vor den gewöhnlichen Trinkbranntweinen auszeichnen. Hierzurechnen wir die Branntweine aus Früchten (Aepfeln, Birnen, Kirschen, Zwetschenetc.), Kognak, Rum und Arrak.

1. Fruchtbvanntiveilie. Die Vergährung des Fruchtsaftes bezw.der Fruchtmaische erfolgt im Allgemeinen wie bei der Bereitung von Weinen, dieDestillation der Maische wie bei der Spiritusfabrikation; jedoch findet meisten»keine so weit gehende Rektifikation statt.