Wein.
1331
Naehmachungen und Verfälschungen der O'ist- und Beerenweins,
Da die §§ 2 und 3 des neuen Weingesetzes auf Obst- und Beerenweine keine Anwendung finden,sondern nur die in § 7 aufgeführten Skiffe als Zusätze auch für diese Weänerzeugnisse verboten sind,so müssen alle sonstigen ungehörigen Vorkommnisse nach «lern Nahruogsmittelgesetz vom 14. Mai t876beurtheilt werden.
Bezüglich des Gehaltes an Essigsäure und schwefliger Säure gilt dasselbe, was bei Trauben-wein S. 1287 gesagt ist.
Die "Weinsäure fehlt zwar, wie man früher angenommen hat, nicht ganz, tritt aber für ge-wöhnlich nach vorstehenden Zahlen gegen Aepfelsäure bedeutend zurück, so dass dieses Verhältnis»mit dazu dienen kann, um zu beurtheilen, ob Trauben- oder Obstwein vorliegt. Sonstige Unterschiedezwischen beiden Weinsorten sind nach P. Kulisch 1 ) folgende:
„Der Alkoholgehalt der Obstweine ist meist so niedrig, wie ihn Traubenweine nur in ganz ge-ringen Jahren zeigen. Im Verhältniss dazu ist ihr Säuregehalt, nicht entsprechend hoch, dagegen dernach Abzug der Säure verbleibende Extraktrest, sowie der Aschengehalt höher als bei geringen Trauben-weinen. Der Stickstoftgehalt der Aepfelweine ist sehr viel niedriger, als man ihn gewöhnlich beiTraubenweinen beobachtet. Die Asche der Aepfelweine ist an Phosphorsäure ziemlich arm. DieseAngaben haben natürlich nur dann Geltung, wenn reine, unrerbesserte und unvermischte Obstweinevorliegen. Wenn diese mit etwas Traubenwein verschnitten sind, kann man aus einem niedrigen Ge-halt an Weinstein und freier Weinsäure keinerlei Schlüsse mehr ziehen, da es Traubenweine giebt,die an beiden Substanzen einen sehr geringen Gehalt aufweisen. Nur das vollkommene Fehlen beiderkann als beweisend gelten."
Sonstige Weine.
Ausser Weintrauben, Obst- und Beerenfrüchten werden auch sonstige zucker-und stärkehaltige Bobstoffe zur Bereitung weinartiger Getränke benutzt.
So hat man versucht, aus Malzwiirze unter Zusatz von Weinstein und Weinhefeeine Art Gerstenwein zu bereiten. Die Deutsche Malton-Gesellschaft in Wands-beck benutzt angeblich reingezüchtete Weinhefen von typischen Weintrauben,z. B. Tokayer, Sherry etc. und will auf diese Weise Gährerzeugnisse erzielen, welchein Geruch und Geschmack den Trauben-Süssweinen ähnlich sind (vergl. S. 1196).Für zwei solcherweise hergestellten Maltonweiue möge hier die durchschnittliche Zu-sammensetzung für 100 com in g nach 5 verschiedenen Analysen mitgetheilt werden:
2
'S
H->
^ 9CQkb
"" c
% 2
a
O
HP
Bezeichnung
SS
t
oM
-4
"S
tu
8%
IS
Jl
<0 hO
5jrE
3 0
§ 5*> j P
11
5
S
"3
MO
P,
oPH
*«3
09
Malton-Tokayer .
1,0914
10.24
28,22
0,75
0,077
18,624,67
i0,6140,50
0,30
0,0S6
0,128 0,025
Malton-Sherry . .
1,0258
13,44
11,86
0,63
0,057
6,11 1,68
0,450
0,46
0,20
0,061
0,084
0,013
Ueber sonstige aus Malzwürze hergestellten sog. Weine vergl. Bd. I, S. 1403 u.1404. Diese Art Erzeugnisse gehören zu den Kunötweinen und müssen selbst-verständlich stets untt.r solcher Bezeichnung verkauft und feilgehalten werden, dassder Ursprung im Gegensatz zu Trauben- oder Obst- und Beerenwein nicht zweifel-haft sein kann.
In Japan benutzt man ebenfalls Garste und ferner B.eis zur Darstellung einesweinähnlichen Getränkes. Behufs Verzuckerung der Stärke benutzt man das S. 463
l ) Landw. Jahrbücher 1890, 19, 83.
84"