10)0
Die. pflanzlichen Nahrungs- und Genussmittel.
»Stärkesyrupen verboten 'war, durch das Gesetz vom 7. Juli 1002 und die Ausführungs-bestimmungen vom 3. März 1903 nocli wesentlich verschärft. und für alle Nahrungs- undGenuasmittel mit Ausnahme von Kranken- und Kirrmitteln verboten worden. Der gesammteFabrik betrieb für künstliebe Süssstoffe einschliesslich sämmtlicher Geschäftsbücher unter-liegen der ständigen staatlichen Kontrolle; die Fabrik darf nur gegen Vorlegung eines amt-liehen Bezugsscheines und nur gegen vorschriftstnässig ausgestellte Bestellzettel künstlicheSüssstoffe an Inländer abgeben. Auch für den Handel bezw. die Verwendung der Süssstoffein den Gewerben sind die. strcngsteu Massnahmen getroffen. So heisst der § 16 des neuenGesetzes:
Die im § 4 Abs. 2 zu b des Gesetzes benannten Gewerbetreibenden dürfen den bezogenen Süss-stoff nur zur Herstellung der in dem amtlichen Bezugsscheine bezeichneten Waaren verwenden. So-weit es sich hierbei um Nahrung.,- oder Genussmittel handelt, müssen diese Waaren in den Verkaufs-räumen an besonderen Lagerstellen aufbewahrt werden, welche Ton den Lagerstellen für die ohne Ver-wendung von Süssstoff hergestellten Waaren getrennt und durch eine- entsprechende Aufschrift gekenn-zeichnet sind.
Die unter Verwendung von Süssstoff hergestellten Nahrungs- oder Genussmittel dürfen zumWiederverkaufe nur an Apotheken, im übrigen nur an solche Abnehmer, welche derart zubereiteteWaaren ausdrücklich verlangen, und nur in äusseren Fmlitillnngen oder Gefässen abgegeben werden,welche an in die Augen fallender Stelle die deutliche, nicht verwisehbare Inschrift
„Mit kunstlichem Süssstoffe zubereitet. Wiederverkauf ausserhalb der Apothekengesetzlieh verboten."tragen.
Die Ausfuhr der unter 'Vorwendung von Süssstoff hergestellten Waaren unterliegt keiner Be-schränkung.
£. Dulein, und Sukrol. Die unter diesem Namen vertriebenen Süssstoffe sindgleiche Körper; sie sind nur nach verschiedenen Verfahren hergestellt. Berlinerblau')erhielt das Dulein als Para-Aethoxyphenylh-arnstoff oder Paraphenatolkarbamid
"|VT TT
00-eC-üTr 2 n tt n.p tx durch einfaches Behandeln von salzsaurein Amidophenatol (Amido-phenoläthyläther) mit einer Lösung von Kaliumcyanat nach der Gleichung:
(C„ H 4 • NH, • 0 • G, H s ) • HCl + KOCN
CO
SalzsauresAmidophenatol
Kalium-cyanat
„NH a
- NH • C„ H 4 • 0 • C 2 H 5
+ KCl.
Para-Aethoxyphenyl-harnstoff
Chlor-kalium
Diese Darstellungsweise des Dulcins ist aber für die Verwendung als V»-rsüssungsmittel
zn theuer und wegen der Anwendung von Kaliumcyanat nicht ungefährlich. Deshalb hat
O • 0 TTBerlinerblau später 2 ) zur Darstellung Paraphenetidiu (Aethoxyanilin) C, H 4 < jttj ä b
und Kohlenoxychlorid (Phosgengas) vorgeschlagen ; durch Einwirkung heider Körper ent-steht eine intermediäre Verbindung, welche mit Ammoniak Dulein oder Para-Aethoxyphenyl-harnsfoff nach folgenden Gleichungen liefert:
C 6 H 4 <
0 • C 2 H 5
C 6 H 4
. 0 • C 2 H 5NH • COCI
NH 2
Para-phenetidin
+ NH, = C, H 4
- C0C1 2 = C, H 4
Phos-gengas
^0-C 2 H 5
^- NH • CO • NH.
.O.C a H t ,■ NH • COCI "r"Intermediäre Ver-bindung
.NH,
HCl
JO NH.C 0 H ( . 0 .C 2 H 5 + Hn
') Journ. f. prakt. Chem. 1884, [N. F.], »0, 97._ 2 ) Berichte der deutschen chem. Gesellschaft 1892, 25, 824.