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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
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462 Die Römer in der Zeit der Umwälzungen und der Bürgerkriege.

Winnenden Landes sollte zu je zehn Jugern erfolgen und das Recht derVeräußerung ausgeschloffen sein, damit nicht die verbesserte Lage einebloß vorübergehende wäre. Diese Anträge brachten diejenigen, welchedadurch mit Verlust bedroht wurden, in heftige Aufregung, zumal auchwirklich mit der Ausführung Ungerechtigkeiten verbunden sein mußten,insofern Manche die fraglichen Grundstücke durch Kauf oder als abge-schätzte Erbschaft angetreten, auch Behufs ihrer Benutzung Kosten auf-gewendet hatten. Es fehlte den Tribunen gegenüber für die Optimatenin Folge des Hortenstschen Gesetzes an jedem verfassungsmäßigen Hin-derungsmittel und sie mußten den Ausweg wählen, einen der Tribunenzur Einsprache zu bewegen. Doch Gracchus ließ denjenigen seinerCollege«, der ihm entgegenwirkte, den Octavius, durch das Volk absetzenund aus der Versammlung wegschleppen. Jetzt gingen die Anträgedurch und es wurden für die Ausführung, die zugleich schwierige Er-mittelungen erheischte, drei Männer ernannt, Gracchus selbst, seinSchwiegervater Appius Claudius und sein jüngerer Bruder Cajus. Umden Armen die Einrichtung ihrer Wirtschaften zu erleichtern, wurdennach einem ferner von Gracchus durchgesetzten Anträge aus dem in-zwischen nach Rom gekommenen Malischen Schatze Vertheilungen ge-macht. Die Durchführung des Begonnenen erheischte, daß Gracchusauch für das folgende Jahr wieder Tribun werde. Bei der diesfälli-gen Wahl entstand Streit. Die Optimaten hatten das Verfahrengegen Octavius zu Erregung einer für Gracchus ungünstigen Stimmungbenutzt und ihr Einfluß lähmte viele aus dem Volke. Die Versamm-lung der Tribus war, man weiß nicht seit wann, vor dem kapitolinischenTempel und während der hier entstandenen Bewegung forderte ScipioNasica den in einem nahen Tempel versammelten Senat zum Angriffegegen Gracchus auf. Es entstand ein Getümmel, in welchem Gracchusnicht vertheidigt wurde und beim Hinabeilen von der Höhe einen töd-lichen Schlag erhielt. Die Optimaten nahmen an seinen Anhängerneine blutige, nicht in den Schranken gesetzlicher Formen bleibende Rache.Die beschlossene Maßregel der Landanweisung wurde nicht ausdrücklichrückgängig gemacht, vielmehr für Gracchus ein Ersatzmann in das zur Aus-führung bestimmte Collegium gewählt. Doch ging die Ausführung, der sichohnehin so bedeutende Schwierigkeiten entgegenftellten, unter dem Einflüsseabsichtlicher Verzögerungen und Hemmungen nur sehr langsam vorwärts.

3. Der jüngere Gracchus nahm die Bestrebungen seines Brudersauf. Zwar suchte man ihn dadurch, daß man ihn als Quästor miteinem Heere nach Sardinien schickte und ihn über seine Zeit dort ließ,von Rom fern zu halten, aber er kehrte ohne Erlaubniß zurück, wurdevon der deßhalb erfolgten Anklage freigesprochen und erhielt im Jahre123 das Tribunat. Die Spannung der Parteien war groß. Einen