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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
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und der Unterwerfung Italiens.

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^ Macht geschmälert. Sie wählten also das andere Mittel, die Ursache derß Erbitterung sür den Augenblick zu beseitigen und die Einrichtung, derenAufgeben ihnen Verlust gebracht hätte, aufrecht zu erhalten. Es wurdei daher Erlaß der Schulden für die zahlungsunfähigen Schuldner und

Befreiung der in Schuldhaft gebrachten gewährt, ohne daß Bestimmungen^ über das Schuldrecht getroffen wurden. Die einem der patricischen

Unterhändler, Meneinus Agrippa, in den Mund gelegte Fabel von demf Magen und den Gliedern diente wohl nur zum Nachweis, daß eine

! Aufhebung des Schuldrechtes unthunlich sei, weil sonst die Schuldner

1 selbst ohne Sicherstellung der Gläubiger deren Hülfe in der Folge nicht

mehr würden genießen können. Der Schlußstein des Friedens war abereine Einrichtung, die aus der Tribusverfassung d^r Plebs herausgebil-i det wurde. Unter den fetzt vorhandenen einundzwanzig Tribunen er-hielten zwei außer ihrer bisherigen amtlichen Thätigkeit die neue, eineVertretung der einzelnen Plebejer zu bilden und durch Einsprache einals ungesetzlich erscheinendes Verfahren zu hemmen, wodurch das Rechtder Berufung erst wirksam werden konnte. Zu dem Ende wurden sieselbst zu unverletzlichen Personen erklärt und erhielten die Pflicht, füri jeden Schutz Suchenden zu jeder Zeit des Tages oder der Nacht zu-gänglich zu sein. Auch wurde eine plebejische Obrigkeit von zwei Per-! sonen, die Aedilen genannt, errichtet, um innere Dienste der Plebs zu

! besorgen, die Ordnung zu handhaben, die Kaffe zu überwachen, durch

Beaufsichtigung des Verkaufes der Uebertheurung zu wehren. Die Er-wählung der plebejischen Obrigkeiten, der Tribunen und der Aedilen,wurde aber nicht den Plebejern allein übergeben, sondern den Centuriat-comitien Vorbehalten, deren Wahl dann der Bestätigung der Cnrienunterlag. So endete für Rom ein Kampf der Stände, wie er in grie-chischen Staaten oft Ströme Blutes gekostet hat, auf dem Wege desAbkommens, und die Beruhigung, die dasselbe gewährte, ist eine Folge! der im römischen Staatsleben hervortretenden Macht festgestellter recht-licher Formen, durch welche man sich eben so sehr gebunden fühlte, alsman dem in ihnen liegenden Schutze vertraute.

12. Zwar fehlte es unter den Patriciern nicht an Männern,welche nach Wiederherstellung der Ordnung die den Plebejern in derNoth gemachten Zugeständnisse gerne zurückgezogen hätten. Da aberder beschworene Friede selbst schon ein Bollwerk gegen patricische Ge-waltthätigkeit war, wurde ein Versuch gemacht, auf Umwegen die Plebszum Aufgeben der errungenen Stellung zu vermögen. Eine Hungers-noth versetzte in den Jahren 492 und 491 die ärmeren Bürger inBedrängniß. Aus Sicilien kam Getreide, zum Theil von den Spra-kusanern, welchen wegen der weit und breit auf der See gefährlichenEtrusker an Noms Freundschaft gelegen war, geschenkt. Als sich nun