und der Unterwerfung Italiens.
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wickelten Leben des Staates ergriffen wurden. Dieses allmälige undkeineswegs bloß äußerliche Anwachsen bewahrte fortwährend ein Bewußt-sein von der Bedeutung, die der Einzelne im staatlichen Leben hat undwar zu gleicher Zeit Förderungsmittel und Ergebniß einer Sitte, ver-möge deren alle besonderen Bestrebungen in dem Leben des Staatesaufgingen. Da jedoch nicht in den einzelnen entscheidenden Zeitpunktendieses Ziel des römischen Staatslebens klar vor den Augen Aller lag,waren die einzelnen Theile des Weges nur mittelst heftigen Kampfeszurückzulegen und, während der Staat durch Krieg und Eroberung sicherweiterte, bestand er in dem Streite, den der Gegensatz älterer undjüngerer Ansprüche in seinem Innern erregte, schwere Proben. Daß eraber in denselben sich immer mehr befestigte, verdankte er einer derursprünglichen Anlage und Neigung des Volkes entsprechenden, imLaufe der Zeit mit Ueberlegung gepflegten Kunst, bindende Formen zufinden und die Achtung vor denselben zu erhalten. Die ganze Grund-lage des Staates war Uebereinkunft und Beobachtung der dadurch fest-gestellten Regeln. Das Volk selbst ist nicht ein unmittelbar mit einerbestimmten Eigenthümlichkeit in die Geschichte eintretendes, sondern einekünstliche Einheit verbindet Stämme mit einer Festigkeit, wie sie nurdas tiefste Bedürfniß der Einigung und die tiefste Ehrfurcht vor demVertrage gemeinsam Hervorbringen können. Daher ist der römischeStaat eine Schule des Rechts, das er als eine Kunst und als eineWissenschaft übt und ausbildet. In Nom erprobt es sich, welche bin-dende Kraft in den rechtlichen Formen liegt und wie weit die Kraftderselben reicht, um menschliche Ziele zu setzen und zu erreichen. Wiedaher Griechenland in der Kraft, mit welcher das Leben des EinzelnenIdeen entdeckt und verwirklicht, seine Bedeutung hat, wird Nom dieLehrerin der Völker in der Kunst, die Bedingungen des gemeinschaftlichenmenschlichen Daseins festzustellen und die Willkühr des Einzelnen unterdie Herrschaft eines schrittweise entwickelten und vertragsmäßig festge-stellten Rechtes zu bannen. Freilich konnte dieser Dienst rechtlicherFormen nur für eine Zeitlang dem Leben einen Gehalt geben. Nomlangte gleich Griechenland an einem Punkte an, wo die seinem Geisteeigenthümlichen Bestrebungen ihre Unfähigkeit, den Menschen in seinentiefsten Bedürfnissen zu ergreifen, herausstellten. Die Kraft, mit welcherRom Jahrhunderte lang immer Neues nicht bloß an sich gezogen, son-dern auch mit sich verbunden hatte, mußte endlich versiegen. Die Er-gebnisse griechischer Bildung drangen, so viel sie den Einzelnen ver-sprachen und für einige Zeit auch leisteten, auflösend in das römischeLeben ein und der Gang, in welchem der Staat durch Anwachsen sichzugleich verjüngte, wurde unterbrochen, als Selbstsucht die lang geach-teten Schranken durchbrach und den Kämpfen, die einer Alltzgleichung
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