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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
Entstehung
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bis zum Ausbruche des peloponnesischen Krieges. 211

vom kleinasiatischen Festlande. Es bildete sich unter Athens Vorstand-schaft ein Bund der Seestaatcn, zu welchem Athen in ein ähnlichesVerhältniß trat, wie das Sparta's zu dem peloponnesischen Bunde war.Der Zweck des Bundes war die Fortsetzung des persischen Krieges unddie zu diesem Zwecke erforderlichen Leistungen wurden festgesetzt. Hier-bei schon machte sich ein bedeutender Einfluß Athens geltend, der umso weniger auf Widerstand stieß, als es der gerechte und bei den Bun-desgenossen beliebte Aristides war, der die Angelegenheit ordnete. Nachseinem Vorschläge wurde die als eine Hauptstätte des Apollodienstesheilige Insel Delos zum Sitze der Bundeskasse gewählt, deren Verwal-tung die von Athen aus gesandten Hellenotamien führten. Mit dieserThätigkeit beschloß Aristides seine Laufbahn im Genüsse allgemeiner An-erkennung, die sich bei seinem Tode dadurch kund that, daß ihm derStaat ein Denkmal errichtete und seine Kinder beschenkte.

9. Hatte Sparta vor den persischen Kriegen seine Hegemonie überden Kreis des peloponnesischen Bundes hinaus zu erweitern gesucht undwar es in den persischen Kriegen diesem Ziele nur näher gerückt, umdessen Erreichung bald gänzlich aufgeben zu müssen, so entwickelte sichdie athenische Hegemonie in einer Weise, daß der Gegensatz der beidenStaaten sich schärfte. Das auf freier Einigung beruhende Bundesver-hältniß gestaltete sich für die unter Athens Leitung verbundenen Staatenallmälig zu einem Verhältniß der Abhängigkeit. Es lag in der Naturder Sache, daß die ursprünglich übernommene Pflicht den athenischenStaat dahin führte, deren fortgesetzte Erfüllung nöthigen Falles zu er-zwingen und daß das Verbleiben im Bunde ebenso Sache des Zwan-ges ward, wie der Eintritt Sache des freien Willens gewesen war.Dazu trug der Umstand bei, daß die Leistungen der Bundesgenossen sichallmälig in Geldbeiträge verwandelten. Es schien beiderseitigem Vor-theil zu entsprechen, daß Schiffe und Mannschaft für die kleineren Bun-desstaaten auf deren Kosten von den Athenern gestellt wurden. Da-durch wurden die Bundesgenossen den Geschäften des Friedens nichtentzogen und die Athener konnten bequemer und unbedingter über dieBundesmacht verfügen. Eine Folge davon war es, daß die Bundes-kasse nach Athen verlegt wurde. Was aber anfangs den Bundesgenossenbequem gewesen war, wurde mit der Zeit drückend, da sie die Wehr-haftigkeit einbüßten und sich daher, ihre Stimme in Bundesangelegen-heiten ernstlich geltend zu machen, außer Stande sahen. Im natürlichenFortgange der Sache eigneten sich die Athener auch das Recht an, inden inneren Angelegenheiten der Bundesstaaten zu entscheiden, soferndieselben zu dem Zwecke des Bundes, wie er war oder wie sieihn auffaßten, in einer Beziehung standen. Ja es kam dahin, daß dieBürger der Bundesstaaten in Privatstreitigkeiten vor athenischen Ge-

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