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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
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169
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Die Griechen vor dem Kampfe mit den Persern. 169

für kurze Zeit entgegenwirkt. Manche Einrichtungen, die auf EinigungHinzuzielen scheinen und manche Bestrebungen, in welchen sich die Kräftemehrerer Theile des Volks auf ein gemeinsames Ziel richten, bewirkennur eine theilweise Milderung der aus der vielfachen Theilung ent-springenden Gegensätze, und als Einheit stellt sich die Nation nur durchdie Ergebnisse dar, welche sie auf dem Gebiete der Wissenschaft undKunst erzielt und welche, obgleich von verschiedenen Punkten ausgehend,doch im Fortgange der Zeit so sehr Gemeingut der an höherer BildungTheil nehmenden Glieder werden, daß sie, wie sie auf die Nachwelt alsein aus gleichartigen Theilen bestehendes Ganze wirken, den Griechenselbst schon die Quelle bildeten, aus welcher die Mittel der Erziehunggeschöpft wurden.

21. Für die Einzelnen erleichterten den Verkehr mit den Ange-hörigen eines fremden staatlichen Verbandes, außer der in der gleichenSprache und der Verwandtschaft der Denkweise und Bildung liegendenAnziehungskraft, manche von einzelnen Staaten ausgehende Maßregeln.Das Geringste, was in dieser Hinsicht ein Staat den Angehörigenanderer gewähren konnte, war die Erlaubnis in seinem Gebiete zuwohnen. Wer diese Erlaubniß hatte und benutzte, trat in die Zahl derMetöken oder Schutzverwandten. Solchen konnte noch das Recht Häu-ser und Grundstücke zu erwerben gewährt werden, als besondere Aus-zeichnung auch Steuerfreiheit. Einrichtungen, die in gleicher Weisewirkten, aber nicht bloß in einzelnen Fällen, sondern für alle Fälle, aufdie sie berechnet waren, eintraten, sind die Epigamie, die Jsopolitie unddie Prorenie. Die Epigamie einem andern Staat verleihen, hieß ge-nehmigen, daß Töchter aus der eignen Bürgerschaft dorthin verheirathetwürden. Wenn ein Staat dem andern Jsopolitie gab, so verlieh erdadurch jedem von dessen Bürgern, der sich in sein Gebiet übersiedelnwürde, das Bürgerrecht. Die Prorenie bestand darin, daß ein Staatim Gebiete eines andern an einem Bürger eben dieses andern Staateseinen Vertreter für jeden seiner dort sich aufhaltenden Bürger hatte.

22. Eine Veranstaltung, durch welche zu bestimmten Zeiten Ange-hörige verschiedener Staaten an bestimmten Orten vereinigt wurden,waren die mit dem Dienste der Götter zusammenhängenden Festversamm-lungen. Eine solche Versammlung, Panegyris genannt, fand entwederfür einen bestimmten Kreis in der Verehrung einer Gottheit vereinigterStaaten statt, oder zog Gäste aus allen Gegenden Griechenlands nacheinem Orte. Der ersteren Art waren die Amarpnthien zu Amarynthusauf Euböa für die jonischen Städte dieser Insel, worunter Chaleis undEretria die bedeutendsten, die Dessen auf Delos für die Bewohner derCykladen, die Triopien am triopischen Vorgebirge bei Knidus für diesechs dorischen Städte in Asien. Zu der zweiten Art gehörten als die