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Rede von dci» Ansehen der Gesetze,
kunst, daß nämlich die Christen in dieser Hinsicht mich durchdas Wort Gottes, aber durch das allgemeine, bestimmt werden,in wiefern es nämlich den Gebrauch dieser Dinge, als von Gottgebilligt, ja diese Dinge selbst als Gottes Gaben, zu unscrmNutzen verordnet, darstellt. Wie übrigens weder der Arzt, nochder Baukünstlcc die Regeln ihrer Künste aus der Schrift entleh-nen, so hat auch der Gesetzgeber in Bezug auf bürgerliche An-gelegenheiten nicht nöthig, außer der allgemeinen Grundregel, seinSystem selbst aus der Schrift zu nehmen. Denn das Evange-lium, da es eigentlich das ewige und geistige Leben verkündiget,verändert weder, noch erschüttert es die äußere Verwaltung oderdie Staatsvcrfaffung, welche, verglichen mit den inneren Bewe-gungen des Herzens, einem Hause ganz ähnlich ist. Denn sowie das Haus nach bestimmter Regel erbaut ist, nach welcheralle Theile zweckmäßig an einander gepaßt sind, damit es denBewohner gegen das Ungemach der Witterung schütze; obgleichdas Innere des Bewohners innerhalb dieser Wände nicht einge-schloffen ist, sondern in stillem Nachdenken über den Willen Got-tes und die Ewigkeit in unbeschränkter Ferne gleichsam zum Him-mel sich aufschwingt, denn er denkt den Veränderungen aller Zci- '
ten nach, betrachtet den Ursprung und die Verschiedenheit derReligionen, den Wechsel der Weltreiche, die traurigen Schicksale, !denen die menschliche Natur unterworfen ist, und im Gegensatzdie Wohlthatcn, die ihr durch Christus werden; richtet endlichseine Betrachtung auf das Haus selbst, bewundert seinen Bau-meister, und wird sich bewußt, daß auch die Bequemlichkeiten desleiblichen Lebens Gottes Geschenke sind: eben so ist die ge-summte Staatsvcrfaffung gleichsam ein Haus, mit wunderbarerKunst von Gott erbaut, durch obrigkeitliche Gesetze, äußere Ord-nung, Verträge, Rechtspflege, Zucht, Strafen, Vertheidigungs-mittel verwahrt und gesichert. Obgleich mit solchen Mauern um-zäunt und umschirmt, können wir dennoch Gottes uns bewußtwerden, und uns überzeugen, diese Staatsversassung, zur Siche-rung dieses Lebens bestimmt, sei gleichsam ein von Gott erbau-tes Haus, und es hängt in Bezug auf das geistige und ewigeLeben Nichts davon ab, ob dieses Haus, d. i die Staatsvecfas-sung von Mose, oder andern Gesetzgebern, so zu sagen, aufgebautsei, wenn sie nur mit dem Naturrccht übereinstimmt. Ich be-kräftige das zuerst durch diesen Grund: Die Apostel sprechen Apo-stelgesch. 15. deutlich und bestimmt aus, man dürfe die Heidennicht mit dem Gesetz Mose belasten; ja Petrus tritt denen.