Rede von dcm Ansehen der Gesetze, gehalten 1538. 147
Sorge zu tragen. Da nun an dieser Statte ein anderer ausge-zeichneter Mann, II. Hieronymus (Schurff), den ich nichtnur wegen sehr vieler besonderer Beweise seines Wohlwollens ge-gen mich, sondern auch um seiner ausgezeichneten Rechtlichkeitund Gelehrsamkeit willen, hochachte, und gleich einem Baker ver-ehre, uns sämmtlich in kräftiger Rede zur Ehrfurcht gegen dieGesetze, und dann unsre Zuhörer insbesondere zu fleißigem Stu-dium derselben ermahnt hat, will ich heut' ein anderes, wiewohlverwandtes Thema wählen, nämlich den für Studirende fo frucht-baren Satz will ich abhandeln: Daß die Christen zu den mosai-schen Gesetzen nicht verbunden sind, sondern daß ihnen erlaubtist, die Gesetze anzunehmen, welche dem Naturrccht gemäß sind,mögen sie auch von einer heidnischen Obrigkeit ausgestellt sein.Sodann will ich zeigen, daß das römische Recht vorzüglicher, alsdie Gesetze der übrigen Völker, ja daß es wahrhaft eine gewissePhilosophie ist. Denn ich weiß, daß vor einigen Jahren ein Jü-dischgesinnter hier sogar öffentlich behauptet hat, Christen dürftensich nicht des heidnischen Rechts bedienen, weil die Christen durchdas Wort Gottes sich müßten regieren lassen. Nachher erklärtenseine Anhänger in öffentlichen Vorträgen die übliche Strafe desDiebstahls, und noch viele andere bürgerliche Verordnungen derjetzigen Rechtspflege für unstatthaft. Solche willkürliche Abschaf-fung der Gesetze ist nicht nur ungerecht, sondern erschüttert auchdie Staaten, wie die Folgen der furchtbaren Volksuncuhen vordreizehn Jahren gezeigt haben. Auch heutiges Tages gibt es inden Staatsämtern nicht Wenige, deren Gewissen von abergläubi-schem Wahn gefoltert werden, weil sie in Betreff der politischenVerhältnisse nicht gründlich unterrichtet sind. Kcincsweges aberkommen solche Irrungen jetzt zuerst zum Vorschein; es ist dasalter mönchischer Wahnwitz, welchen der Teufel jetzt, wie ein ge-dämpftes Feuer, wieder ansacht, wie er ja die nämlichen Ketzereienauch von Zeit zu Zeit von Neuem auszurühren pflegt. Darumwird cs zweckdienlich sein, die Jünglinge zu erinnern, daß sieüber diese Materie theils eine richtigere Ansicht sich verschaffen,theils bei Beurtheilung der Meinungen die Aussprüche der wah-ren Kirche zu Rache ziehen. Vorerst nun will ich den Grundentkräften, den man gewöhnlich entgegen stellt: Christen nämlichmüßten durch das Wort Gottes sich regieren lassen, weßhalb mandie Nothwendigkeit des göttlichen Worts bei bürgerlichen Rechts-fällen behauptet. Entschieden und klar ist die Antwort in Bezugauf das äußerliche Leben, z. B. auf Speise, Arzneimittel, Bau-
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