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a. Den Spill igelhg gar niclit in Anfchlag bringen.
b. Die Einnahme l’iir Nachlaufeflig auf die Hälfte 'der ver-unfehiagten ieftietzen.
c. Das rückblcibcnde Viehfutter gar nicht in Anrechnungbringen.
d. Aunehmen , dal’s die Rafßnirungskoiten des Runkelrü-ben- Rohzuckers im Gehalt an reinem Zucker dem imli-fchen im Dnrchfchnitt gleich, der in den iiieligen Raf-finerien verarbeitet wird, für den Centncr, um darausden darin enthaltenen reinen Zucker fo vortheilhaft zugewinnen, als wie der Gehalt an reinem Zucker aus denindifchen Rohzuckern gewonnen wird, fogar 4 Th Ir.mein- betragen könnten , bey welcher übertriebnen nacli-theiligen Voraussetzung von dem im 6i5. $. angefetztenWerth der 60,800 Pfund a5 Loth Runkelrüben - Roh-zucker, noch i84i Thlr. abgehen, und der,Werth def-felben nur von 9701 Thlr. 18 Ggr. 6 Pf. verbleibenwürde.
§. 610.
Nach den vorflehenden Abänderungen und Pofitionenwürde der fummarifche Ertrag der Verarbeitung von 10,000Centner Runkelrüben auf Rohzucker, Branntwein undNachlaufeilig, von 1720‘i Thlr 1 Ggr., auf die, exeluliveBrüche, runde Summe von I25i(i Thlr. herabzufetzenfeyn, und nach Abzug der 5/99 Thlr. (i Sgr. betragen-den Köllen, auf 7217 Thlr. reinen Gewinult mit Gewifs-heit, und felbft bey der Annahme ganz übertrieben 1111-günlliger l’olitionen mindeitens 'zu fetzen feyn. DieferGewinn!!, gegen die Köllen verglichen , gewährt dem Roh-zuokerfabrikanteu einen Yortheil von i36 Procent, unddiele Fabrikation belohnt alfo lehr reichlich für die ange-wendeten Köllen und den darauf gewendeten Fieifs.
620.
Ich habe bey den vorliehenden Berechnungen denBranntwein nur in den Werth gefetzt, den er, als ordinä-rer Schcnkbraunlwein verkauft hat; kann jedoch nicht un-bemerkt lallen, dafser nach Abzug der Koiien, durch fei-ne Veredlung zu Rum, Coniak und Arrak, fall noch ein-mal fo hoch ins Geld zu fetzen ift, und wenn ich bey derVeranfchlagung feines wirklichen Werths nicht Rücklichtdarauf genommen habe, fo ili; es nur gelclielien , um michvielmehr dem Vorwurf einer zu niedrigen, als einer zuhohen Werthsabfchälzung auszufelzcn.