tem Grad der Stärke nach den Polizeygefetzcn feftge-felzt wird ?
2. Nach welchem Peje - liqueur - Aerometer oder Brannt-weinprober, die von der Polizey verordneten Grade derStarke des Branntweins bey feftgefetzten Preifen be-ftimmt werden, und wo ein folcher Branntweinprober,der mit dem von der Polizeybeliörde zum Maafsltab ge-nommenen genau correfpondirt, zu bekommen wäre?
Ich habe die Ehre u. f. w.
Cunern, den 25 . April 1806.
’Achard.
53 a.
Belag Lit. I.
Auf Euer u. f. w. an mich erlafTene geehrte RequiG-tion vom 25 . M. pr. in Betreff des Verkaufspreises unddes Gehalts von dem hiefigen Kornbranutwein, erwicdreich in ergebener Antwort, wie ich es mir zum befondernVergnügen machen würde, Euer u. f. w. davon eine fpe-cielle Nachricht zu geben ; indefs da das Branntweinbren-nen luerlelbft ein l’reyes Gewerbe ilt, und weder in Anhe-bung des Preifes, als auch des Gehalts unter keiner poli-zeylichen Gewalt fleht, auch bey der königl. Accife - Di-rection nicht nach der Qualität, fondern nach der Schef-felzahl bcym Verfchwelen verffeuert wird, fo bin ichmir im Stande, Euer u. f. w., da keine gefetzlichen Prin-cipien wegen des Branntwein-Verfchwelens hier e.xiltiren,blofs von der Übfervanz, wie der Kornbranntwein vonden Branntweinbrennern an die Deftillateurs nach den Gei-genden und fallenden Getreidepreifen verkauft wird, eini-ge Nachricht zu geben. Zu diefem Behuf habe ich mirvon dem liieGgen Deftillateur Mittel eine Tabelle gebenlallen, aus welcher Diefelben in der Anlage erheben wer-den , nach welchem Maafsüabe der Eimer Branntwein beyeinem Gctreidepreife von der mittlern Sorte des Getreidesbezahlt wird. Bey dem bisherigen Mangel des Getreidesilt den Branntweinbrennern nur ei’laubt worden, ganzIchlechtcn zum Verbacken und Brauen untaugbaren Weiz-zen zu verfchwelen, und der gegenwärtige Verkaufspreisdes Eimer Brannlweins ift bey einem dermaligen mittlernGetreidepreis vom geflrigen Tage, und zwar von demScheffel Weitzen i Tlilr. ü Sgr. und dem Roggen 3 Th Ir.,