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Die europäische Zuckerfabrikation aus Runkelrüben, in Verbindung mit der Bereitung des Branntweins, des Rums, des Essigs und eines Caffee-Surrogats aus ihren Abfällen
Entstehung
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gemacht, nach dem Alkoholometer beträgt i 33 .2 54 . 3 67. und 4 86 Procent, welche Zah-len Euer u. f. w. auf dem iibeifandten Alkoholometer des-halb zu bemerken haben , um heb darnach gegen andereeinzuführende Branntweine, zu richten. Es gellt der ülitr-fandte Alkoholometer zwar nur bis 7 5 ; ich glaube aber,dafs er zu ordinärem Branntwein und Spiritus wird vorläu-fig gut feyn, und überfende lolclien, um Sie nur bald zubefriedigen, da ich keinen andern fertig habe. Verbleibeü. f. w.

Breslau den 3 . May l 806.

Kling ert.

§ 631 -

Belag Lit. TL

Euer 11. f. w. bitte ich ganz gehorfamft, es giitigft zu ver-zeihen, dafs ich mich erdreille, Sie mit einer Bitte zubehelligen; die Veranlaflung dazu ilt diele:

Es ili von Sr. Excellenz dem Herrn Grafen von lloymdem Herrn Kreisphylicus Doctor Neubeck in Steinau aul-gelragen worden, eine Unterlürhung über die Runkeirii-benzuckerfabrikation anzulfeiien, und zugleich die Frageaulzulofen:

Ob nicht die Verwendung der Runkelrüben blois aufBranntwein eben die Vortheile verfpriclit, die mandurch ihre Verarbeitung auf Zucker und Branntweinzugleich davon zu erwarten hat?

Die gründliche Aallöfung diefes Problems beruht auf der rich-tigen ßeltimmung des Werths des Branntweins von gegebenerStärke. Dielen Werth oder den Marktpreis des Branntweinsbeftimmen Polizey Verordnungen, nach den jedesmaligen Ge-treide preifen , und fetzen zugleich den Grad der Starkefeil, zu welchem der Branntwein zu den verordntenlreifen nach Quarter, verkauft werden full. Da icli nundie Principia nicht kerne, die zum Grunde diefer gefetz-lichen Reitimmungen dienen, auch nicht weil's, -wie derBrauntweinxneiler conliruirt nt, welcher zur ßeltimmungder Stärke des .Branntweins nach den Polizeyverorduun-gen angewendtL wird, fo geht meine ganz gehorfamlleBitte dahin, dafs Euer u. f. w. die Güte haben, michüber die folgenden zwey Punkte zu belehren.

l. Auf wie hoch bej- einem gegebenen Gelreidepreis derMarkt - oder Verkaufpreis des Branntweins von beftiuiitt-