Die zweimalige Feier. 283
Familie bis in die neueste Zeit als Geburtsjahr ausdrücklichfestgehalten. Es bietet manchen: Gelegeilheit, eine vor zweiJahren versäumte Dankesschuld nunmehr abzutragen. Mögees doch diesen Beruf erfüllen! Nur zu oft wurde dem Dichterfür seine Gaben mit unverdienten Schmähungen gelohnt; wirdihm jetzt einmal eine verdiente Ehre doppelt zuteil, destobesser. Freilich können nicht zwei Jahre sein Geburtsjahrsein, aber sicher darf man in mehr als einem Jahre seinergedenken. Gern gäbe ich gleich hier solchen Gedanken Raum,müßte ich nicht fürchten, den Lesern der „Deutschen Rund-schau" gegenüber in Wiederholungen zu verfallen. Nur einWunsch sei für die bevorstehende Feier gestattet: Möge sienicht als Veranlassung dienen, eine genugsam erörterte Fragewieder in den Vordergrund zu rücken und in einem Sinneentscheiden zu wollen, der den deutlich redenden Tatsachenwiderspricht!
Bonn im November 1899.