IX. Von dem abgestorbenen dresowschen Nebenzweige.
289
es war damals nicht schändlicher den Nächsten zu plündern, ohne ihn zn betrügen, als esjetzund ist, denselben durch Verletzung von Treue und Glauben um das Seinige zu brin-gen. Sie suchten also ohne UmschweifMangel und Langeweile dadurch zu vertreiben, daßsie in, Gollenberge auf die Reisenden warteten, wenn ihre Auswartung bey dem Fürstenzu Ende war.
Unter den Wanderern, welchen Bogislavs Begleiter, nach der ihnen eigenen Höflichkeit,die Muhe ersparten, ihre Güter weiter zu führen, befanden sich Cöslinische Kaufleute.Diese, ziemlich unbekannt mit den Gebrauchen eines Hofes, der nur selten ihre Nach-barschaft beglückte, fühlten bey jener Ehre ungefehr das, was dermalen ein Handelsmannempfindet, wenn er für seine Waaren glatte oder schnöde Worte statt Bezahlung erhält»Aeusserst aufgebracht flohen sie nach der Sturmglocke hin : der Lärmschall rief ihre Mit-bürger zu den Waffen: — man eilte den Herren nach: — verfolgte sie bis in die Burg, ^—bis in das Gemach des Fürsten; — Pommerns Beherrscher fand sich überwältigt, eheer den Angriffvermuthen konnte — ; einer der beraubten, welcher seinen Räuber in der Ge-stalt des Durchlauchtigen zu erkennen vcrmcynte, wollte ihm einen tödtlichen Stoß ver-setzen: Jemand der Umstehenden wandte den Streich zwar ab, gleichwol mußte sichBo-gislaw als Gefangener auf einem Leiterwagen in die spottende Stadt fortrollen lassen.Ueber seinen schmäligen Einzug tobete Cöölin für Freuden wie ehemals Rom über dendes Perseus; zum Glück war der bestürzte Senat dort weise genug, die Frechheit des Pö-bels zu schelten; und etwaS Geld versöhnte den Landesherrn.
Auton Schliessen hatte eine Schwedern zur Gemalin. Sein Soh»
(Z.)
Lorenz
lebte, wie sein Varer, im sechszchnten Jahrhunderte, und zeugte »nit Catharina San-dern, der Tochter eines Cöslinischcn Rathsherrn, nachstehenden
(6.)
Anto n.
Die Bahn, welche das Schicksal für ihn von der Wiege bis zum Grabe ausgezeichnethatte, war nicht so sanft, nicht so einförmig, als der Lebenslauf seines Vaters und
Qq z Gros-