Vill. Von dem ältern oder dresowschm Hauptzweige. 219
Christoph IN. starb 1448 ; Erich aber, welcher bis dahin noch immer die ZnselGothland besaß, überlebte denselben. Allem Ansehu nach hatte Hans von Schliessendie Dienste des ersteren schon zur Zeit der Ausfertigung des Wapenbriefs verlassen; denner wird darin Bürgermeister von Eolberg genannt, und wenn mau nicht etwan durch eine
schlecht
lagen zu Schöttgens Abhandlung dieseWapenverleihung: Adelsbrief, überschrieben wurde:gegen diese Uebcrschrift zeugt der ganze Inhalt der Abhandlung, und der InHall der Ur-kunde selbst widerspricht ihr noch mehr. — ES ist darin von keinem Adeln die Rede. DerVerleiher des Wapens ertheilt es den E> Werbern, weil diese ihm zuerkennen gegeben,daß sie bis dahin kein eigenes gehabt hatten. Sie glaubten vielleicht kein eigenes zu ha-ben, weil sie nicht mehr wußten, mit welchem Rechte ihre Voraltern dasjenige führten,welches ihr Vater in das Fenster der Holkeukapelle hatte malen lassen; oder vielleichtwollten sie ihren besondern "Zweig von den andern durch ein eigenes Wapen unterscheiden,welches vor Alters allenthalben gewöhnlich war. Daß aber Schliessen keiner Standeser-höbung dieser Art bedürfte, erhellet auch unwidersprcchlich daraus, daß der König den-selben mir dem Ehrenworte betitelt, welches damals nur dem unfürstenmässqen Adel ge-geben wurde. Lrwerg ist der Ausdruck in Christophs oberdeutschen U> künde ; in derMundart derselben aber sagte man vor Alters erberg oder erwerg, und crber statt ervahr,dem Hochwo'lgebornen der damaligen Zeit. Unter hundert andern kann nachstehendesStück aus einer bayerischen Verbriefung vom Jahre 1374 solches beweisen. Es lehrt zu-gleich, daß auch der dordqe Adel noch nicht durchgängig Jnsiegel hatte, und daß er da-selbst, wie anderwärts, kein Bedenken trug, sich Bürger zu nennen.
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x. 407.
Daß die Benennung- Lhrbar, in Pommern nicht minder den blossen von Adel bezeich-nete, lehrt Schwarz in seiner Lehnshistorie (S.6:8-629) durch ein Beyspiel, das nachder heutigen Bedeutung des Ausdrucks ei» kvmischrs Ansehu hat; nämlich dem KlosterBergen wird nachgegeben, daß es in seinen Gütern keine ehrbare Leute aufzunehmen ge-halten sey.
Es ist augenscheinlich, daß die Schliessen hier, wie so manche andere, blosdieWa«Pen wechselten; und daß sie ihren Adel eben so wenig erst mit dem neuen erhielten, alsBurggraf Friedrich von Nürnberg den seinigen mit dem Vrakkenkopfe erhandelte. — Die-ser Besonderheit ist S. 154 gedacht worden.
So verliebe Kayser Karl IV. das ihm und dem Reiche heimgefallene Wapen eines vonWindcck dem Wolfgang von Jnngwgcn (Häberltns Auszug:c. Td. VIII. S. 572-Z7Z); solehren unzählige Fälle, daß man vor Alters, ohne sich zu verändern , veränderte Ge-schlechtswahl zeichen annahm. Zum Ueberflusse kaun auch das Wapen, welches KayserKarl v. noch im Jahre iZ?l dem Herzoge Vugislaff X. von Pommern ertheilte, ein ho-
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