mn die beyden ersten, Taufnamen bedeuten, oder wenn Vande (vielleicht Baade) ein Zu-name ist (i); so kann Slefohne Taufnamen darhiutcr gesetzt worden seyn, welches gleich-falls in Urkunden oft bemerkt wird (2). Der Ort der Ausfertigung dieses Kaufbriefsund die Häufigkeit der Schreibfehler ähnlicher Art in allen Briefschaften scheinen unsereVermuthung zu bestätigen»
Auch kommt bey dem Vertrage, den die Herzoge Otto und Lafimir von Pommern1416 mir dem Zohanniterorden schlössen, ein Gades Ridder Dalchastw von SlcrvenVor (z); wir glauben aber, daß dieser dem markischen Stamme angehört habe, und daßer mit dem nachmaligen Heermeister, Valchasar von Schliffen oder Sliwen, dessenwir unten gedenken werden, eine Person gewesen sey.
Während der Zeit von ungefehr einen: Jahrhunderte, die den dritten perer Schle-ven, der 1321, und den Hans Schlcven den alcern, der 1431 lebte, von einandertrennt, scheinen die Schliessen fast alle aus Colberg verschwunden gewesen zu seyn ; siemüssen in der Zwischenzeit entweder aus ihren Landgütern gewohnt , oder irgend ander-wärts Abentheuer gesucht haben; unsere Vermuthung gründet sich auf folgenden Umstand.
Im Jahr 1364 machte der Nath von Colberg ein Gesetz, daß jeder Edelmann, wel-cher das Bürgerrecht daselbst hergebracht hätte, oder in Zukunft erlangen wollte, entwederseine Lehne und andere Güter vcräussern, oder so lange er solche besitzen würde, weder sei-nes Bürgerrechts gemessen, noch eine Stelle in dem Rathe bekleiden sollte. Die Veran-lassung hiezu gaben die unaufhörlichen Fehden unter den Adelichcn, worin die Stadt sichöfters durch dergleichen Mitbürger verwickelt fand» Das Gesetz wird durch manche Bey-spiele
(1) In den pommerschen Urkunde:: dieser Zeit bemerkt man häufig, daßGcschlechtsnamenfürTaufnamen gebraucht werden. In der Beylage dto. 4z. kommen jum Beyspiel ein Al-brecht Bade und ein Bade Beerwatd vor. Eben daselbst scheint Limburg Schief seinenTaufnamen nach dem Geschlechte der von Limburg zu führen, welches an dem Colbergt-schen Salzwerk Antheil hatte.
(2) Es gab aber auch zu Colberg «in Geschlecht der Hintzen (siehe die iy8 Seite) und eine»der Bunden, mithin ist es möglich , daß Hintze, Bande (Bunde) SIef alle drey Ge-schlechtsnamen bedeuten sollten»
(z) S» Beylage dlo. qz»
208 VI. Von besondern Personen des pommerschen Stammes, bis auf