den gemeinschaftlichen AnHerrn aller neuern Zweige desselben. 20z
Zm Zahr igoz hingegen kommt Zemand des Geschlechts in einer Colbergischen Ur-kunde unter den Rathsherren, jedoch ohne Tanfnamen, als Senge vor (i), und im Jahrrzsi ein perer Schleve in einer andern (2).
Es ist vielleicht bemerkenswerth, baß daselbst nebst ihm als Nathsgenosse ein Die-terich von Slavna vorkommt; denn weil in bayerschen Verbricfungen SluwinIcn oderSlowingcn oft statt Sliwingen, im obersächsischcn Slowin stat Sliwin steht; auchin pommcrschen Namen das a vielfältig die Stelle des e vertritt so dürste man auf dieGedanken gerathen, daß Slavna, oder wie es anderwärts lautet Zlavene, Flawinie,Sclaven, nur der Aussprache nach von Sliwin, Sleven, Sleiven, verschieden sey;allein uns ist sonst kein Umstand bekannt, wodurch diese Meynung untcrstüzt werden könn-te. Die lLdeln, welche jenen Namen führten, haben ihn vermuthlich von der pommcr-schen Herrschast Slawe, die sie besassen, ^angenommen. Schon zu Anfange des drey-zehntcn Jahrhunderts glänzten sie unter den Vornehmsten des sandes. Einen Schen-kungsbricf für das Kloster Kolbatz bekräftigt 1200 Wartislans slavinic. In eben demJahre geben Bogislaus, nebst dessen Schwester Dobroelava de Slavna, dem Johan-niterorden verschiedene Güter» Eine Urkunde von 1221 macht unter den Zeugen eineDomina de Slaven namhaft (z); und wir würden sie alle der Abkunft nach für Wen-den, ja für Seitcnverwandten von Pommerns Fürsten halten, wenn nicht Dietrich, dersich dort unter den Vorstehern einer unlängst erschaffenen deutschen Pflauzstadt zeigt, dasGegentheil glauben liesse.
Jener Peter Schleve kann wohl schwerlich mit demjenigen eine Person gewesen seyn,der im Zahr 1262 als Burgcmcister gelebt haben soll, folglich damals wenigstens schonin mannbarem Alter seyn mußte; sondern er ist vielmehr für seineu Sohn zu halten, bisman eines bessern belehrt werden wird. Einer von ihnen beyden aber scheinet zu Colbergdas den Schliessen dort noch dermalen zuständige Armenhaus, den sogenannten Schnei-ten heiligen Geist, gestiftet zu haben. Ueber diese Widmung ist keine Urkunde mehr
vorhan-
(1) S. die Beylage dco. 9.
(2) S. die Beylage No. ir.
(z) Dregers cocl» älplom. I'.I»
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