20O V. Von dem pommerschm Stamme der von Sliwin.
wurden: — daß gleichzeitige Urkunden dieser zween Länder allzuvieler Personen gleiches Ge-schlechtsnameus erwähnen, als daß man diejenigen, welche eben dieselben führten, nicht füreinerley Gesipps halten, oder zweifeln sollte, daß das nämliche Geschlechtsich in beydeLänder ausgebreitet habe: — daß folglich, wenn man dieses von den N?edeln, denzAcksteden, den N?alsleden, den Vlankenburgen, den plaren, den Heydebracken,und von so manche» andern anzunehmen genöthigt ist, ein gleiches von den Sliwin statthab«»
VI.