Druckschrift 
2 (1802)
Entstehung
Seite
103
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Zehntes S

Von eingemachten Früchten.

Davon soll nur so viel erwähnt werden,als fürs Haus unumgänglich nöthig ist. Lebtman besonders auf dem Lande, so ists die an->genehmste Sache, die schönsten Früchte zu eon-serviren, um sie zu allen Jahrszeiten genießenzu können. Doch ehe ich die Vorschriften selbstgebe, muß ich erst einige Bemerkungen voran-schicken. Die zum Einmachen bestimmtenFrüchte müssen reif, aber nicht überreif seyn.Bey trockenem Wetter müssen sie gepflückt wer-den. Beym Einkochen muß man sich wohlvorsehn, daß sie nicht verkochen, oder anbren-nen. Die Gefäße zum Einmachen müssen rechtrein, trocken und warm seyn, damit sie beymEinfüllen nicht zerspringen. Man gießt die

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