Wulfinus von Orleans. Anonymus de octo partitms orationis. Fridugis. 459
zeit Theodulfs liegt nicht unbeträchtlich früher als die des Florus. DerGrammatiker Wulfin ist vielleicht durch zwei Arbeiten bekannt. Nämlichaus eventuellen Exzerpten seines grammatischen Werkes, die sich in einerKarlsruher Handschrift finden und dort unter Auszügen aus verwandtenSchriften stehen, und dann durch seine Rezension des Breviarium Alarici.Zeugnisse. Das Gedicht ist Flori Carm. 23 (PL. 2, 550) 1 Annuus excurrit revolutismensibus orbis, Quod tua vox nostris auribus insonuit ... 11 Sed mihi mellifluum rapuitmrs invida Carmen, Et dulcem pateram fregit iniqua manus ... 25 Insta igitur coeptis etscribe et scripta reposce. Das Gedicht Theodulfs ist N. 44 (PL. 1, 542), wo es Vs. 27 heißtXam, Vulfine, tibi debentur praemia laudum, Cuius ab amne fluunt metrica docta bene; dasGedicht scheint während Theodulfs Verbannung geschrieben zu sein, vgl. 8 Aestuo nee condo,ut volo, dulce melos und 11 Sunt mihi nunc lacrimis potius deflenda piacla, 15 Pro quo pro-que meis orare erratibus opto. Daß Theodulfs Adressat wahrscheinlich Wulfin von Die ist,legt G. Kirner (Studi Storici 9, 289 ff.) dar; die beiden Vitae Marcelli (s. über ihn ActaSanctorum, April. 1, 826 ff.) stehen in einer Hs. der Universität Bologna s. X VI— XVII. Theo-dulf starb 821 und Florus beginnt erst unter Erzbischof Agobard (816—840) aufzutreten,s. Dümmler, PL. 2, 507, er starb um 860. Die Exzerpte aus Wulfius grammatischem Werkestehen im Caroliruh. 112 s. IX, sie sind dort mit solchen aus Audax und aus andern Gram-matikern zu einer Ars vereinigt, s. Keil, De grammaticis quibusdam etc. (Erlangen 1868)p.22. Allerdings könnte man versucht sein, die von Keil aufgeführte erste Namensnennungfür eine Federprobe (am Unterrand) und die zweite deo gratias uuoluuinus für die Sub-skription des Schreibers zuhalten, und ehe nicht über diese Exzerpte mehr Licht verbreitet ist,müßte man, meiner Ansicht nach, mit der Zuerteilung der Exzerpte an Wulfin vorsichtigsein. Die Unterschrift im Breviarium Alarici heißt Vulfinus feliciter contuli ut potui cumomni studio. Si placet ego feci, si displicit sie volui. Tarnen enim tres digiti scribunt et totumcorpus läborat, s. Album paleographique N. 15; also hat sich Wulfin mit der Rezension juri-stischer Schriften befaßt.
69. Anonymus de octo partibus orationis. Fridugis.
Ein ostfränkischer Geistlicher, vielleicht ein Abt, der früher zur Um-gebung Alchvines gehört oder dessen Unterricht genossen hat, richtete wohlin der Frühzeit des 9. Jahrhunderts an einen jungen Kleriker Sigebert, dermit grammatischen Studien beschäftigt war, eine Schrift über die acht Rede-teile, die er aus einer ganzen Reihe von grammatischen Werken exzerpierthatte. Er selbst bezeichnet sich als einen Mann, der, im äußersten Ger-manien heimisch, von gewöhnlicher Herkunft sei. Er habe bei jeder Regelsich dem Autor angeschlossen, in dessen Spuren die Sprache der Kirchen-väter einhergehe, und kein Zweig einer Regel finde sich in seiner Schrift,der nicht in der Aussage eines römischen Grammatikers wurzle. Besondershäufige Beispiele habe er für die Deklination beigebracht, denn die genaueKenntnis des Nomen werde dem Sigebert das Verständnis der heiligenSchrift namentlich nach dem tiefer versteckten Sinn ihrer Bedeutung hinerleichtern. Wir finden also hier durchaus Alchvines Auffassung dergrammatischen Studien wieder.
Zeugnisse. Die Widmung der im Paris. 17959 s. IX und 7560 s.X erhaltenen Schrifthrsg. bei Keil, De grammaticis quibusdam etc. p. 25 f. und Dümmler, MG. Ep.4,564 N.41.Zur Abstammung des Verfassers s. p. 564, 39 nie pene de extremis Germanie gentibus ignobilistirpe proereatum veluti agrestem pastorem de spineto vel arundineto erumpentem. Das Wortin der Anrede p. 564, 6 N. indignus universalis ecelesiae matricularius entspricht der Selbst-bezeichnung Alchvines und Hildvins als Abt, vgl. Ep. 4, 364,10. 365,1. 372, 32. 375, 37. 401,9. 27 usw. und Ep. 5, 328, 3. 335, 23; hieraus und aus der Auffassung der Studien ergibtsich vielleicht die Zugehörigkeit zu Alchvines Kreise. Der Auffassung von matricularius alsAbt könnte p. 565,10 viventem rustienm widersprechen, aber die Aufzählung der von ihmbenutzten Quellen p. 564, 38 und 565, 8 spricht doch für ein mit grammatischen Schriften