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1 (1911) Von Justinian bis zur Mitte des zehnten Jahrhunderts : mit Index
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Eugenius Vulgarins und Artxüius. 433

gleichen und vielleicht nur unvollständige Nachschriften von Vorträgen, s. Dümmler S. 950.Den Eingang zur Matthäuserklärung s. Migne 106,1263 D1268 A. Zum griechischen Evan-o-eliar vgl-1266 A Vidi tarnen Ubrum evangelii Oraece scriptum, qui dicebatur sancti Hilariihisse, in quo primi erant Matthaeus etloannes et prüis{?) alii duo. Interrogavi enim Euphe-miuni Graecum cur hoc ita esset. Dixit mihi: In similitudinem boni agricolae, qui quos for-tiores habet boves, primo iungit. Zur Kenntnis des Griechischen vgl. col. 1450 D und 1492 B,s . aber Dümmler S. 940. der an grammatikalischer Kenntnis wohl mit Recht zweifelt. Ausder patristischen Literatur führt Christian neben den Kirchenvätern auch Orosius an, außer-dem ist ihm der Liber pontificalis bekannt') und er zitiert aus mehreren Heiligenleben sowieaus Juvencus und Sedulius. 2 ) Nur selten berührt er die klassische Literatur und hierauskennt er Vergil, Juvenal, Martial (aber wahrscheinlich nur durch Isidor Et. 12,7, 24, was ichPiniol. 49, 563 nicht bemerkte), die Disticha Catonis (col. 1438 D = 1,17, 2) und die Antho-logia latina (col. 1330 A = Anth. 256, 2 mit den Lesarten des Voss. Q 86 s. IX); hierzu be-nutzt er Eutrop und Victor (s. Dümmler S. 942) und selbstverständlich in weitestem MaßeIsidors Etymologien.

Von den Zeitgenossen scheint Christians Werk nicht erwähnt zu werden, wie es auchin alten Aufschriften erst von s. XI an erscheint (s. XI in Tegernsee, 1105 in Stablo, s. XIIIin Lüttich, 1347 in Regensburg = Monac. 14066 s.X, 1483 (schon s.XII?) in Michelsberg =Cheltenham.1148 s.XI), vgl. Manitius, Neues Archiv 32, 678. Hss.: Vindob.724 s.X. Monac.14066 s.X, Cheltenham.1148 s.XI, Paris. S. Genovefae 71 s.XII. Ausgaben: ed.Wimphe-ling, Argentor.1514; Molther, Haganoae 1530, Migne 106,12611520. Vortreffliche Er-läuterungsschrift von E. Dümmler, Berl. SB. 1890,935952. DerWidmungsbrief in kritischerAusgabe von Dümmler, MG. Ep. 6,177 ff.

61. Eugenius Vulgarius und Auxilius.

Schon seit langer Zeit hatte die Literatur in Rom selbst nicht mehrgedeihen können; die Kurie hatte andre Aufgaben zu erledigen, als Gönnerder Wissenschaften konnte sie nicht auftreten. Sogar die wissenschaftlichewie auch die praktische Theologie erfuhr von hier keine Förderung, manwar in Rom mit dem Oberaufsichtsrecht zufrieden, das wenigstens voneinem Nicolaus I. noch in vollem Umfange ausgeübt wurde. Aber auchdas fiel schließlich weg und das Abendland war in seiner geistigen undliterarischen Entwickelung sich selbst überlassen. Denn der Streit überdie Rechtmäßigkeit der Weihen, die Papst Formosus (891896) erteilthatte, erbitterte die Gemüter in Italien und besonders in Rom, und außer-dem kommen jetzt für die Kurie die unrühmlichsten Zeiten. Denn daspornokratische Element nahm hier überhand. Die Päpste wurden ein Spiel-ball in der Hand der Mächtigen Roms und ihrer Geliebten. Und doch hatjener Streit auch in etwas befruchtend auf die literarische Produktion ge-wirkt: das furchtbare Schicksal des toten Formosus fand einige beredteGegner, die allerdings als von jenem Papst Geweihte in eigner Sache Parteinahmen. Diese beiden Schriftsteller sind Vulgarius und Auxilius.

I. Eugenius Vulgarius lebte wahrscheinlich in Neapel und hatte um907 in einer Schrift De causa Formosiana die Sache des Formosus ver-teidigt. Hier sucht er aus den Bestimmungen der Päpste und aus denBeschlüssen der Konzile und unter Berufung auf die pseudoisidorischenDekretalen zu erweisen, daß die Verwerfung der Rechtmäßigkeit der von

25. 27 (p. 273. 275). Im Matthäuskommentarerinnert nur col. 1495 D (habet pedes alti-tudine) an Adamnanus 1,2 p. 228,16 und 229,7 f. Dagegen ist col. 1520 A (Sepulcrum s.Mariaepro certo) aus 1,12 p. 240,1018

Handbuch der Mass. Altertumswissenschaft. IX, 2. 28

exzerpiert.

') Siehe Dümmler S. 941.

2 ) Außerdem col. 1464 D und 1465 A auseinem Rhythmus Bedas.