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1 (1911) Von Justinian bis zur Mitte des zehnten Jahrhunderts : mit Index
Entstehung
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Agobard von Lyon. 381

Urteils, die er wohl neben Claudius am meisten besessen und am un-erschrockensten gezeigt hat.

Die älteste seiner erhaltenen Schriften scheint ein akrostichischer Rhyth-mus auf Bischof Leidrat zu sein. Das Gedicht zeichnet mit kräftigen Strichendas Walten des Teufels, der hier dem Tode gleichgestellt wird, und derDichter erbittet bei seinem Lehrer tatkräftige Hilfe, um der Seligkeit teil-haftig zu werden. Die Form ähnelt der rhythmisierten sapphischen Strophe,doch besteht sie aus Fünfsilbern, von denen je zwei der zweite mitSilbenvorschlag die drei ersten Verse bilden, während der vierte Versaus einem Fünfsilber besteht. Die zweite Schrift ist ein Hirtenbrief anden Lyoner Klerus. Hier wird dem Klerus in Anlehnung an das Gleichnisvon Braut und Bräutigam im Hohenliede die rechte Seelsorge dringend ansHerz gelegt. Eine dritte Schrift an den Kaiser beschäftigt sich mit Wider-legung der Irrlehren des Felix von Urgel. Agobard knüpft hier an einenZettel an, der sieh nach dem Tode des Felis gefunden hatte und aus demhervorging, daß sich jener Bischof in seiner Auffassung des Adoptianismuskeineswegs für widerlegt hielt. Den Zettel hatte Agobard mit widerlegendenBemerkungen herausgegeben, was ihm aber von einem Teile seines Klerussehr verübelt wurde; daher entschloß er sich zu einer ausführlichen Wider-legung, wobei er die von Felix vertretene Richtung beinahe mit demNestorianismus gleichstellt und insofern einen leichten Kampf mit demGegner hat. Die Schrift ist fast ganz aus Stellen der Väterwerke zu-sammengesetzt. 1 )

Die erste der politischen Schriften beschäftigt sich mit der Widerlegungdes Gesetzes vom Burgundenkönig Gundobad, das den gerichtlichen Zwei-kampf zuließ. Agobard bezeichnet diesen als unchristlich und mahnt denKaiser, nach der Einheit von Christi Sittengesetz auch die Rechtsgleichheitdurchzuführen 2 ) und die Burgunden mit fränkischem Recht zu begaben.Im Hintergrunde steht hierbei wohl der noch nicht durchgeführte PlanKarls des Großen, Rechtseinheit für das Reich zu begründen, und dieMahnung an Ludwig steht wohl im Zusammenhang mit der vom Kaiser 817beantragten Reichseinheit. Außerdem wandte sich Agobard noch in einerSchrift an den Priester- und Laienstand, indem er vom biblischen Stand-punkte aus die Verkehrtheit der Gottesurteile ins rechte Licht setzte undim Anhang zu dieser Schrift eine große Zahl Bibelstellen mit ihrer Er-klärung vorbrachte. Noch zwei weitere Schriften sind erhalten, in denensich Agobard gegen den herrschenden Aberglauben seiner Zeit wendet. Inder einen kämpft er gegen den, wie er sagt, weitverbreiteten Glauben,daß Hagel und Gewitter von Wettermachern künstlich hervorgerufen werdenkönnten und daß es ein Zauberland Magonia gebe, aus dem die Menschenauf Schiffen durch die Wolken einhergefahren kämen und gegen Bezahlungvon den Wettermachern das Getreide und die Früchte aufkauften, die durch

') Nämlich aus Athanasius, Cyrillus, Pro- j cum altero habeat exterius in rebus transito-dus, Hilarius, Augustin, Hieronymus, Vigilius riis, cum Interim in rebus pe?-hennibus una

von Thapsus und Avitus.

2 ) Vgl. c. 4 (Bp. 5, 159, 41) Nam plerum-lue contingit ut simul eant aut sedeant quin-Jite homines et nullus eorum communem legem

Christi lege teneantur. Ueber die Lex Gundo-badi ib. c. 10 p. 162,29 tamquam veritas armismanifestare egeat, quod nulla auctoritus, nullaratio credere sinit.