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Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters. Erster Teil.
sprüche der Bibel und der Väter zusammenstelle, und er verwahrt sichgegen den Zorn des Königs, indem er bemerkt, er habe wohl zuweilenscharf und heftig sprechen müssen, aber das richte sich nicht gegen denKönig, da er wisse, daß dieser wohlwollend und gütig sei. Den Stoff gliederter so, daß er in Abschnitt 1—18 über die Person des Königs und überdessen Amt im allgemeinen in Bezug auf den Staat handelt. In den folgendenKapiteln (19—28) spricht er über den Unterschied der Fälle, in denen diekönigliche Gnade einzutreten hat, besonders über die Bestrafung der Personen,die wegen ruchloser Lebensführung mit dem Tode zu bestrafen sind, obwohldies von manchen Seiten als Unrecht bezeichnet werde. In den Schluß-abschnitten (29—33) zeigt der Verfasser, daß der König unter Umständenauch seine eignen Verwandten nicht schonen dürfe, wenn sie sich nämlichgegen Gott, gegen die Kirche und gegen die Staatsordnung vergangen hätten.Die Ausführung ist derartig, daß Hincmar selbst fast gar nicht zu Wortekommt, sondern ausnahmslos seine Gewährsmänner sprechen läßt, nämlichCyprian, Ambrosius, Hegesippus (32, Migne 125, 856 B), Augustin, Gregorund Innocenz; 1 ) er hat nicht einen einzigen Gedanken hinzugefügt, nurdaß er zuweilen den Inhalt seiner Quellenstücke kurz resümiert. Jedenfallsgegenüber der fast gleichzeitigen Arbeit des Sedulius Scottus ein unselb-ständiges und sehr ärmliches Werk, das wohl, wie Ebert (2, 251) vermutet,seine Entstehung dem Aufstande Ludwigs gegen seinen Vater Karl denKahlen oder dem späteren Aufstande Karlmanns zu verdanken hat. 2 )
Zum Anwalt des Königs und seiner Rechte warf sich Hincmar 875 ineiner Schrift auf, als Karl nach dem Tode Ludwigs IL nach Italien gegangenwar, um die Kaiserkrone zu erwerben, und sein Bruder Ludwig der Deutschedie Abwesenheit des Königs benutzte, um sich in den Besitz von dessenReich zu setzen. Damals wandte sich Hincmar in einem RundschreibenDe fide Carolo regi servanda an seine Suffraganbischöfe, in dem er zunäcbstden Sachverhalt darlegt und die Gegenwart mit den Ereignissen des Jahres 859vergleicht, als sich ähnliche Ereignisse zutrugen. Er legt den Bischöfenans Herz, daß Karl ihnen und seinen Räten den Schutz des Reiches an-befohlen habe, und beschwört sie, bei ihrer Pflicht zu bleiben, die, imAngedenken an die Schlacht bei Pontanetum, darin bestehe, daß sie zu-nächst alles tun müßten, um den Bürgerkrieg zu vermeiden. Gelte es einenKrieg gegen die Heiden, dann müsse man nach den Worten der Bibelhandeln; da aber ein Bürgerkrieg in Aussicht stehe, seien die Schriftender Väter zu befragen. Hiermit kommt Hincmar auf sein eigentliches Ge-biet; bevor er aber eine lange Reihe von Väterstellen vorlegt, spricht ersich doch höchst vorsichtig und diplomatisch über den jetzigen Fall aus,der ihm gewichtige Bedenken über die Stellungnahme an die Hand gibt, sodaß er seine und der Mitbischöfe Lage als die zwischen Hammer und Amboß
*) Außerdem ist ein ganzes Kapitel (14)aus Orosius (2,9.2—9) genommen. Wichtigerwäre, daß in Kap. 18 (845 D) ein Zitat ausCicero pro Q. Lig. (12, 37) steht, es ist aberausAugustin de civ.dei9,5 mit abgeschrieben.In der Vorrede (833 C) wird Terenz Andr. 1,1, 41 angeführt, was ich Philo!. 52, 550 über-
sah. Ein weiteres Terenzzitat steht De fideCarolo regi servanda 11 (M. 125, 966 D) fern-mus aequo animo et utamur foro.
2 ) Aehnlich Noorden, Hincmar S. 409und Schrörs S. 385 n. 26, der die Schrift insJahr 873 setzt, vgl. S. 543 N. 339.