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1 (1911) Von Justinian bis zur Mitte des zehnten Jahrhunderts : mit Index
Entstehung
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Hincmar von Bheims. Prudentius von Troyes.

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seiner Zeit; der Schwerpunkt seines Wissens lag nicht auf dem Gebiet derwissenschaftlichen Theologie. So sind auch zwei weitere Schriften Decavendis vitiis et virtutibus exercendis l ) und De diversa et multiplici ani-mae ratione (wahrscheinlich unecht) fast nichts als Konglomerate von einerMenge Stellen aus den Vätern.

Auf sein eigentliches Feld wurde Hincmar im Jahre 860 geführt, alsihm die lothringischen Bischöfe erst dreiundzwanzig und bald darauf siebenweitere Fragen zur Beantwortung über den höchst ärgerlichen EhehandelKönig Lothars IL und seiner Gemahlin Thietberga vorlegten. Diese Fragenwaren zum Teil sehr heikler Natur, aber der gelehrte Kanonist, der wohlmehr als ein andrer Zeitgenosse im geistlichen Recht Bescheid wußte, gabauf die gestellten Fragen klare und sichere Antwort ohne Ansehen derPerson; er schöpfte seine Entscheidungen aus der Bibel und ihren Aus-legern und aus dem kanonischen Recht, ohne dabei das weltliche Rechtganz zu vernachlässigen. Außerdem bezieht er sich auf die Praxis destäglichen Lebens und offenbart dabei zuweilen den ganzen Aberglaubenseiner Zeit. 2 ) In ähnlicher, scharf eindringend juristischer Weise hat Hincmarnoch einige weitere Ehefälle behandelt und dabei das allgemeine Rechts-bewußtsein kräftig gestützt und erhalten, wie er auch eine sehr eindring-liche Schrift gegen den Raub von Witwen, Jungfrauen und Nonnen im Namender fränkischen Bischöfe an den König richtete. Seit jener Zeit war derbedeutende Erzbischof politisch unermüdlich tätig, denn es galt für ihn,seine Stellung am Königshofe zu behaupten und seine zahlreichen Feindezu unterdrücken, sowie im Verein mit der ostfränkischen Kirche Fragenallgemeineren Inhalts zu lösen. Fast alle von Hincmar zu solchen Zweckenveröffentlichten Schreiben fallen ins Gebiet der kanonistischen Literatur,nur die eine große Schrift, das Werk der fünfundfünfzig Kapitel genannt,ist von weitergehendem Interesse. Im Anfang dieses Werkes, das sichgegen den Bischof von Laon, den gleichnamigen Neffen Hincmars richtet,der in einer Rechtfertigungsschrift die vor kurzem entstandene Fälschungder pseudoisidorischen Dekretalen zum großen Verdrusse des Erzbischofsverwendet hatte, wendet sich dieser persönlich gegen seinen Neffen, umdann die Nichtigkeit der von jenem gebrauchten Fälschungen nachzuweisenund sich am Schlüsse gegen die Verdächtigungen und Angriffe seines Neffenzu verteidigen.

Hatte Hincmar in solchen Arbeiten hauptsächlich das kanonische Rechtals Grundlage genommen, so fand er neben diesen aus dem praktischenLeben hervorgehenden Schriften doch auch Zeit zu Abhandlungen, in denener seine Grundsätze über den Staat, die Staatsgewalt, den Herrscher, dieHandhabung der Gesetze und über die Verfassung niederlegte. So schrieber auf den Wunsch Karls des Kahlen eine Art Fürstenspiegel, dem er denTitel De regis persona et regio ministerio gab. Er sagt im Vorwort, daßer in der Schrift nicht seine eignen dürren Gedanken, sondern die Aus-

') Unter Benutzung des Registrum Gre-gorii (M. 125, 863 f.). Das Werk ist fast ganzaus Gregor abgeschrieben.

2 ) So in der Interrog. 15 (Migne 125,

716 ff.), wo aber col. 718 B719 A nicht nachSchrörs (S. 201 n. 65, aus Ebert 2,137) aufVarro (!), sondern auf Isidor Et. 8, 9, 1 ff. zu-rückgeht.