Walahfrid Strabo.
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393 s. IX; Vat. reg. 356 s. X, Oxon. Bodl. Laud. misc. 410 s. XI u. a. Hauptausgabe: Dümm-ler, PL. 2, 301 ff. (mit dem Brief an Grimald und p. 267—275 der Prosa Heitos). — Ebert2,149 ff.
Liber de cultura hortorum. Die Anregung zu diesem Gedichtempfing Walahfrid wohl aus der Lektüre von Buch 10 des Columella, demauch der Titel nachgebildet ist und das vom Dichter mehrfach benutztwurde. 1 ) Nachdem er sich kurz über die Möglichkeit des Gartenbaues, überdie Schwierigkeit der damit verbundnen Arbeiten und den nötigen Fleißdes Gärtners ausgesprochen, geht er zu dem eigentlichen Thema über. Erbehandelt nun in dreiundzwanzig Abschnitten ebensoviele Pflanzen, derenKultur meist schon in Karls Landgüterordnung vorgeschrieben ist, nursechs neue sind hinzugetreten. Die Abschnitte sind meist so gegliedert,daß auf die Beschreibung der Pflanze ihre Verknüpfung mit mythologischenoder christlichen 2 ) Elementen folgt und die heilkräftige Wirkung den Schlußmacht. Als seine Quellen bezeichnet er Vs. 15 ff. volkstümliche Überlieferung,Kenntnis aus den Schriften der Alten und eigne Erfahrung. Gewöhnlichist das Verhältnis so, daß für den ersten und zweiten Teil eines jedenAbschnitts neben dichterischen Vorlagen Autopsie und Praxis 3 ) heran-gezogen werden, während der dritte Teil mehr oder weniger auf Quellenaus der Fachliteratur beruht. Diese aber setzen sich aus Serenus, Plinius,Pseudo-Apuleius und den Dynamidia zusammen. Die Einführung und Be-schreibung der Pflanzen läßt deutlich erkennen, daß Walahfrid sie mit demAuge des Dichters betrachtet hat, denn sie ist meist wohl gelungen undanschaulich, zuweilen reizvoll und anziehend. Trotzdem ist das Werk nurwenig abgeschrieben und nur von Odo Magdunensis angeführt worden.
In alten Aufschriften erscheint das Gedicht, dessen Name Hortulus nicht auf die Hss.zurückgeht, in Gorze und in St. Gallen. 4 ) Odo führt den Strabus im Gedicht De viribus her-barum 900 (Abschnitt De ligustico) an, die Stelle bezieht sich auf Vs. 231 ff. Das Gedichtist erhalten im Vat. reg. 469 s. IX (der alte Sangallensis), Lips. civ. 1 53 s. IX 6 ) und imVat. Pal. 1519 s. XI (in beiden mit deutschen und lateinischen Glossen). 6 ) Die in KarlsOrdnung nicht angeführten Pflanzen sind absinthium, marrubium, vettonica, agrimonia, am-brosia und rafanum; zu dieser Güterordnung vgl. K. Gareis, Die Landgüterordnung Kaiser-Karls d. Gr. S. 61—65. Zu den von Walahfrid benutzten Quellen s. Manitius, Neues Archiv26, 746 ff. und die Noten in Dümmlers Ausgabe. Ausgaben: Walafridi Strabi Hortulus ed.Reuss (1834); Dümmler, PL. 2, 335. Vgl. v. Fischer-Benzon, Altdeutsche Gartenflora(1894) und Ebert 2, 158 f.
Zu Columella im Mittelalter. In karolingischer Zeit ist Columellamehrmals abgeschrieben worden, und zwar scheint er zunächst Fulda an-zugehören. Denn von hier wird s. XVI eine Hs. erwähnt, s. Beih. z. Zbl. f.Biblw.26, 106 Kep. 9 Ord.3, 17 Columella de re rustica lib. 13, wo also dasBuch De arboribus weiter gezählt wird. Mit dem Fulder Exemplar dürftedas von Walahfrid in Reichenau benutzte zusammenhängen, es war wohldessen Abschrift. Vielleicht war aber auch der Ambros. L 85 sup. s. IX — Xvon Fulder Abkunft, da er angelsächsisch geschrieben ist und diese Schrift
') So stammt auch Carm. 5,5,38 pluvium-que diem aus Columella 2, 15, 7.
2 ) So namentlich bei der Rose Vs. 410bis 428.
3 ) Bei der Benennung der Pflanzen sindzuweilen neben den lateinischen Namen auchdie griechischen gegeben, s. Neues Archiv 26,
747 f.
4 ) Siehe Neues Archiv 32, 675.
5 ) Daraus stammt wohl die AbschriftH. Schedels im Monac. 666 a. 1463.
6 ) Vgl. Steinmeyer, Althochd. Glossen2, 767.