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1 (1911) Von Justinian bis zur Mitte des zehnten Jahrhunderts : mit Index
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Jordanis. 213

et plura in medio mea dictione permiscens. Der Titel des Werkes von Cas-siodor lautete danach De origine actibusque Getarum libri XII (vgl. Mommsenp. XLII), das Werk von Jordanis heißt De origine actibusque Getarum nachder Aufschrift von HPVL, welcher die alten Aufschriften von St. Amandund Canterbury ganz nahe kommen (Neues Archiv 32, 652). Cassiodor hatteseine Arbeit im Jahr 526 beendet und alles weitere hat Jordanis besondersaus Marcellinus Comes hinzugefügt, während er im Anfang nur ein Stückaus Orosius benutzt hat, s. Mommsen p. XLII. Das Werk Cassiodors standihm bei der Abfassung nicht zu Gebote, wenn er aber sagt, daß er esfrüher nur drei Tage zum Lesen gehabt habe, 1 ) so ist das jedenfalls sozu verstehen, daß er es damals so schon exzerpiert hat, wie er es dannniederschrieb. 2 ) Zweifellos hat Jordanis, abgesehen von wenigen Zusätzenaus Orosius und der Kirchengeschichte des Sokrates, sowie von den Schluß-abschnitten aus Marcellinus Comes, ganz ausschließlich den Cassiodor aus-geschrieben (Mommsen p. XLIII f., Wattenbach 1, 82). Dabei scheint es,als habe er vielleicht wegen des Castalius besonders die auf das Ost-reich bezüglichen Tatsachen zur Darstellung ausgewählt; Mommsen p. X ff.hebt hervor, daß bei ihm die östlichen Verhältnisse durchaus gravitierenund daß von den westlichen nur wenig zur Sprache kommt. Hierzu kommt,wenigstens in den späteren Teilen, die starke Hervorhebung des Kaisers,der für ihn der rechtmäßige Herr ist, obwohl er das Geschlecht der Amalermit höchstem Lobe bedenkt, Get. 315 p. 138,19 Haec hucusque Getarum origo(ic Amalorum nobilitas et virorum fortia facta . . . sed victor ac triumphatorlustinianus Imperator et consul Belesarius Vandalici Africani Geticiquedicentur . . . nee me quis in favorem gentis praedietae . . . aliqua addidissecredat . . . nee tantum ad eorum laudem quantum ad landein eius qui vicitexponens. Diese Worte ergeben, wenn auch nur teilweise, die Anschauungdes Verfassers gegenüber den Tatsachen. Bewundernd steht er vor denHeldentaten seines Volkes, welches sich im Geschlechte der Amaler fürihn verkörpert. Dieses Haus allein hat das Recht der Herrschaft über dieGoten, und als daher Vitiges zum König erhoben wird, nimmt das Interessedes Jordanis an den Tatsachen ab, deren letztes Ende er im Jahr 551noch nicht darstellen konnte. Aber Vorsicht und Klugheit gebieten ihm,den Kaiser und seinen großen Feldherrn gebührend hervorzuheben, damitkein Argwohn über seine Loyalität Platz greifen könne, was ja mitten inder Kriegszeit, in derer schrieb, besonders leicht war. Wohin seine Hoff-nungen gehen, das hat er in c. 314 deutlich ausgesprochen, er wünschtnämlich, daß in dem kleinen Germanus, dem Sohn des Germanus desNeffen Justinians und der Mathesventha, die aus dem Geschlecht derAmaler stammte, des Gotenvolkes künftiger Herrscher erstehe (p. 138, 16)de quibus post humatum patris Germani natus est fiüns idem Germanus, inquo coniuneta Aniciorum genus cum Amala stirpe spem adhuc utriusque generidomino praestante promittit. So kennzeichnet Jordanis seinen politischenStandpunkt darin, daß er das Heil für die Goten lediglich in ihrer gut-

! ) Das W ort reta?/scheint aber auf wieder- j 2 ) Vgl. Wattenbach 1,88.

holte Lektüre zu deuten.