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1 (1911) Von Justinian bis zur Mitte des zehnten Jahrhunderts : mit Index
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Benedikt von Nursia. Marcus von Montecassino.

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patrum oder einer andern passenden Schrift der Heptateuch und die Bücher der Königewerden ausdrücklich ausgenommen vorzulesen ist (p. 44, 5 W.) mox surrexerint a cena,sedeant omnes in uno et legat unus Collationes vel vitas patrum auf certe aliquid quod aedi-ficet audlentes (non autem Eptatictim mit Regum quia inflrmis intellectibus non erlt utile illahora hanc Scripturam aitdire; aliis vero horis legantur). Von Ostern bis zum 1. Oktobersollen die Brüder von der vierten bis zur sechsten Stunde lesen, von da bis zum Beginnder Quadiagesima aber sollen sie bis zur Beendung der zweiten Stunde lesen, in der Quadra-gesima selbst vom Morgen bis zur dritten Stunde, und da soll ein jeder aus der Bibliothekein Buch empfangen und dies bis zum Ende durchlesen, s. c. 48 p. 48,5 a pascha usqueIcalcndas octöbres . . . ab hora autem quarta usque horam quasi sextam lectioni vacent;p. 49,18 A kalendas autem octobris usque ad caput quadragesimae usque ad horam secimdamplenam lectioni vacent . . . In quadragesimae vero diebus a mane usque ad tertiam plenamvacent lectionibus suis . . . In quilms diebus quadragesimae accipiant omnes singulos Codicesde bibliotheca quos per ordinem ex integro legant, qui Codices in Caput quadragesimae dandisunt. Dies sind außer in c. 9 (s. unten) die einzigen Vorschriften, die Benedikt den Mönchenfür die geistige Arbeit gegeben hat, und man sieht deutlich, daß auf ihnen das späterewissenschaftliche Leben des Ordens nicht beruht; 1 ) das ist erst durch Cassiodor begründetworden, wie oft auch das Gegenteil angenommen wurde. Denn die Lektüre der Mönchehat sich mit dem Willen Benedikts nur auf christliche Literatur erstreckt, es werden keineandern Bücher in seiner Regel genannt. Und so heißt es auch im Schlußkapitel p. 69, 5Ceterum ad perfectionem conversationis qui festinat, sunt doctrinae sanctorum patrum qua-rum öbservatio perducat hominem ad celsittidinem perfectionis. Quae enim pagina auf quissermo divlnae auctoritatis veteris ac novi testamenti non est rectissima normo vitae humanaei'Attt quis Über sanctorum catholicorumpatrum*) hoc non resonat, ut recto cursu perveniamusad Creatorem nostrum? Nee non et Conlationes patrum et Instituta et Vitas eorum sed etregula sanctl patris nostri Basilii, 8 ) quid aliud sunt nisi bene viventium et oboedientiummonachorum instrumenta virtutum? Hier wird also die Lektüre noch einmal kurz und sum-marisch behandelt, und wir gewinnen dabei dasselbe Resultat wie oben: die Lektüre odergar die weitere Beschäftigung mit der heidnischen Literatur gilt als gefährlich und wirdohne weiteres ausgeschlossen, ja nicht einmal erwähnt. Das mag aher auch aus dem Bildimgs-stand Benedikts selbst hervorgegangen sein, und wir weiden später sehen, daß sich ganzähnliche Verhältnisse bei dem Benedikt ungemein bewundernden Papste Gregor I. zeigen:diese durch Benedikt und Gregor, zwei tonangebende Geister, verkörperte Richtung derKirche zeigt unwiderleglich die tiefe Kluft, die sich zwischen den asketisch und den welt-licher gesinnten Christen auftat, deren Repräsentanten Boethius und Cassiodor sind. DieseKluft blieb bestehen. Sie ist zwar mehrmals, infolge entgegenstehender Verhältnisse, nahedaran gewesen, sich zu schließen, aber immer und immer wieder brachen während desMittelalters Tendenzen mit fast elementarer Gewalt hervor, die den Zwiespalt zwischengebildeter und ungebildeter Geistlichkeit noch zu vergrößern bestrebt waren. Das Mönchs-leben gewann durch solche Tendenzen mehrfach wieder beinahe seine einfache Ursprüng-lichkeit, allerdings unter schon gänzlich veränderter Lage, zurück; es genüge hier, an diegroßen Erschütterungen innerhalb der Kirche zu erinnern, die durch das Auftreten derPrädikanten und Minoriten hervorgerufen worden sind. Uebrigens ist zu bemerken, daß dieRegel Benedikts schon am Beginn des 9. Jahrh. in der Handschrift Sangall. 916 s. IX miteiner deutschen Interlinearversion versehen worden ist. Diese ist früher, wie das Vokabularim Sangall. 911, einem Mönch Kero von St. Gallen zugeschrieben worden, der aber gar nichtexistiert hat; Jod. Metzler hat ihn mit dem Mönch Kero von Weißenburg verwechselt.

Marcus von Montecassino. Nach dem Tode Benedikts und vorder Zerstörung des Klosters, also vor 581, kam Marcus nach Montecassino,wo er Mönch wurde. Unter der Last seiner Sünden und in der Verehrungfür seinen Patron schrieb er ein kurzes Gedicht von dreiunddreißig Distichen

*) Auch Paulus diaconus weiß in seinerErklärung der Regel (ed. Montis Cassini 1880)S. 395 ff. nichts weiter anzugeben, und gehtsogar ziemlich flüchtig über diese Stellenhinweg.

2 ) So auch c. 9 p. 23, 16 Codices autemlegantur in vigiliis tarn veteres testamenti quamnovi divinae auctoritatis, sed et expositionesearum quae a nominatis doctorum ortho-doxis catholicis xiatribus faetae sunt;

also eine sehr deutliche Umgrenzung. Paulusdiac. erklärt zu der Stelle {Pauli Warnefridi. . . in s. regulam commentarium, Montis Cas.1880 S. 216) Augustin und Gregor.

s ) Wenn Wölfflin, Münch. SB. 1895S. 441 f. es wahrscheinlich gemacht hat, daßBenedikt diese Regel nur aus Rufins Ueber-setzung kennt, so ist dem unbedingt zuzu-stimmen.