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Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters. Erster Teil.
Paulus benutzt worden ist. Die von Karl erbetene Abschrift ist wohl 788geliefert worden, und nach diesem Normalexemplar, das man in Aachenverwahrte, hat Benedikt von Aniane in seinem Codex regularum (jetztMonac. 28118) die Regel verzeichnet, 1 ) nach welcher Niederschrift höchstwahrscheinlich Smaragdus seinen Kommentar verfaßte; auch Pseudoisidorhat diese reine Fassung benutzt. Von dem Normalexemplar ist Sangall. 914s. IX in. abgeschrieben, es ist das von Grimald und Tatto für Reginbert vonReichenau besorgte Exemplar (s. Traube S. 649 ff., Plenkers S. 29—37) undstellt die beste Hs. dar, neben welcher allerdings auch Vindob. 2232 s. IX in.(Traube S. 653. Plenkers S. 37), Monac. 28118 s. IX und der früher starküberschätzte Monac. 19408 s. IX in. zu berücksichtigen sind; hingegen ge-hört die älteste Hs. Oxon. Bodl. Hatton 42 s. VIII zu den am meisten inter-polierten Codices, 2 ) s. Traube S. 606 ff. und 657 f. Es hat also weder einezweimalige Ausgabe der Regel durch Benedikt gegeben, wie man früherannahm, noch läßt die Untersuchung der interpolierten Hss. eine einmaligeInterpolation zu, sondern die Veränderungen stellen die Phasen einesallmählichen Entwicklungsprozesses dar, der bei einem so viel gebrauchtenWerke sich von selbst einstellte.
Vor allem wichtig ist dann die Frage nach den literarischen und sprachlichen Kennt-nissen Benedikts, wie sie sich aus der Kegel ergeben. Wölfflin (Münch. SB. 1895 S. 431 ff.)hat erwiesen, daß unter den c. 42 namhaft gemachten Collationes vel vitas patrum dieKollationen Cassians und die Vitae patrum Rufins zu verstehen sind, und die c. 73 ge-nannten Instituta die lnstituta Cassians bedeuten; außerdem kennt Benedikt den 22. Briefdes Hieronymus 3 ) und den 211. Brief Augustins (S. 436 ff.). Bezüglich der Bibelkenntnis ist dasFehlen von Zitaten aus Markus auffällig (S. 439), der Bibeltext selbst weicht nicht unerheb-lich von der Vulgata ab. Griechische Schriften hat Benedikt nur durch lateinische Ueber-setzungen kennengelernt, und einige vulgäre Formen griechischer Wörter 4 ) lassen durchausnicht das Studium dieser Sprache verraten. Und auch die von anderer Seite (Edm. Schmidt,Beil. z. Jahresb. v. Metten 1886,87 S. 21. 28ff.) gerühmte Disposition der Schrift ist durchGrützmacher (Die Bedeutung Ben. v. Nursia u. seiner Regel S. 14) und Wölfflin (S. 448ff.)erheblich geringer eingeschätzt worden. — Auch über die Sprache Benedikts hat Wölfflin(Arch. f. lat. Lex. 9, 495—521) gehandelt und dargetan, daß das Latein der Regel in derFormenlehre wie in der S} r ntax stark von volkstümlichen Tendenzen beeinflußt worden ist,so daß grammatische Schulung nur schwer erkennbar wird. Dagegen läßt sich aus demWortlaut der Regel hinsichtlich eventueller Benutzung der alten Literatur doch etwas mehrgewinnen, als Wölfflin (SB. S. 440) gegeben hat, der nur aus 1 melius est silere quam loquiauf Sali. lug. 19, 2 und die Nachahmungen verwies. Zunächst hat C. Weyman (Wochenschr.f. klass. Phil. 1896 S. 208) gezeigt, daß c. 4, das sich fast ganz aus christlichen Lebens-regeln zusammensetzt, aus einer älteren Spruchsammlung geschöpft hat. Ferner geht wohl(ed. Wölfflin) p. 2. 20 adtonitis auribus auf Reminiszenz aus der Lektüre der Dichter oderdes Curtius zurück, wie p. 8, 8 fraterna ex acle auf Stat. Theb. 1, 1 und p. 8, 13 experientiamagistra aufVergil, 16,18 risum moventia auf Iioraz oder luvenal, 22, 148 fixis in terramoculis auf Livius oder Ovid; außerdem berührt sich 13, 7 et quod sibi quis fieri non vult,alio ne faeiat mit Prosp. ad uxorem 51 und den sog. Monosticha.Columbani 24 f. Auch dieWorte 69, 17 Quisquis ergo ad patriam caelestem festinas . . . ad tnqiora . . . doctrinae vir-tutumque culmina . . . pervenies gehören der Ausdrucksweise der christlichen Poesie an. 5 )
Endlich ist zu prüfen, inwieweit Benedikt von seinen Jüngern geistige Arbeit verlangthat. Er schreibt c. 42 vor, daß nach dem Frühstück aus den Collationes oder den Vitae
') Allerdings nicht ohne Aenderungen,s. Plenkers S. 38.
2 ) Auch der von Traube S. 728 ver-merkte Escorial. a I 13 ist nachfl. PlenkersS. 41 von der interpolierten Fassung ausge-gangen.
3 ) Siehe Edm. Schmidt im Jahresb. vonMetten 1885/86 S. 15 f.
*) So stets antefana statt antifona, ana-
clwrita c. 1, senptectas c. 27. Auf Gräcismenmacht Wölfflin, Arch. f. lat. Lex. 9,520 auf-merksam, doch glaube ich nicht, daß manhieraus auf unmittelbare Kenntnis der Spracheschließen darf.
6 ) Vgl.Orientius commonitoriuml,l Quis-quis ad aeternae festinas praemia vitae (undvgl. Traube, PL. III, 751 Quisquis ad aeter-nae festinas gaudia vitae).