Boethius. 35
Asinariis, Bürger von Asti (Vindob. 376, im Jahre 1307 geschrieben durch einen Schülerdes Ptolemäus), ferner Guilelmus Whetley (Oxon. Ex. 28) und der Dominikaner AndreasNovocastrensis (s. Fabricius I, 91). Wenig später schrieb Nicolaus Treveth seinen Kom-mentar, der großenteils aus dem Werke des Guillaume de Conches besteht und dieses völligverdrängte (z. B. Monac. 348. 3567. 11051 s. XV. Paris. 6404. 6407. 6408. 6409. 6441). Derunter dem Namen des Thomas von Aquino gehende Kommentar gehört dem Thomas Waleisan (z. B. Monac. 14448 s. XIV und 5933 s. XV—XVI). Der spanische Arzt Wilhelm von Ara-gonien schrieb wohl noch vor 1330 eine Erklärung zu dem Werke, die sich im Amplon.F 358 f. 1—25 erhalten hat. Ein Vokabular (Tabula super B. de cons. phil.) schrieb Johannesde Fayt, Abt von St. Bavo in Gent um 1350; es erhielt sich (mit Vokabularen zu Aristoteles'Ethik und zu Vegetius) im Valentian. 383 s. XIV f. 117-131. Der Kommentar des Johannesde Saxonia liegt noch vor im Monac. 14617 s. XV f. 121—131. die -weitschichtige Erklärungdes Petrus von Ailly im Paris. 3122 und Amplon. F 8 s. XV f. 3—75. Höchst umfangreichist die Erklärung, die sich in den Berol. lat. 911 a. 1429 und 912 a. 1427 findet. In das15. Jahrb. gehört Dionysius de Leuuis, dessen Erklärung in t. III seiner Werke (Colon. 1540)gedruckt ist. Ueber die Metra von Horaz und Boethius schrieb Nicolaus Perottus einenTraktat, der vor einigen Aldinae des Horaz ebenfalls gedruckt ist. Johannes Cremer, Schul-meister zu St. Johann in Osnabrück, verfaßte eine weitläufige Erklärung, die sich im Berol.lat. 913 s. XV f. 60—153 b erhielt. Die Erklärung des Guillaume de Cortume (Cortumelia)liegt im Paris. 6773 s. XV f. 92—197 vor: dieselbe Hs. wird schon in der Bibliothek desJean le Bon 1467') genannt. Auf einige spätere Kommentare macht Peiper p. XXXXVaufmerksam. Althochd. Glossen finden sich im Sangall. 844 und 845, Monac. 18765. Vindob. 271,Mus. Brit. Arundel. 514. Die Editio princ. in Nürnberg 1473. Hauptausgabe rec. Rud. PeiperLips. 1871. Ueber Sprachliches vgl. die oben angef. Abhandlungen von Hüttinge r, undG. Bednarz. De universo orationis colore et syntaxi B. Breslau 1883. Würdigung des Werkesvon G. Boissier, Journ. des Sav. 1899, 449; G. Schepss, Comment. Wölfflin. (1891) 277 ff.Zu erwarten ist erst noch die Analyse der Quellen und des Verhältnisses zu den Vorgängern,Band a. a. O. S. 407. Ueber den Text, Syntax, Stil und Versifikation s. A. Engelbrecht,Wiener SB. 144, III, 16—58. Kritisches: P. Langen, Symb. phil. Bonn. 261. H. Nolte,Ztschr. f. öst. Gymn. 31. 87. P. H. D a m s t e, Mnemosyne 33. 332. Uebersetzt von R. James,London 1897.
III. Die theologischen Schriften.
Seit dem 9. Jahrhundert werden in Handschriften vier oder fünf größereund kleinere Schriften dogmatischen Inhalts als von Boethius verfaßt über-liefert. Die Echtheit von vier dieser Schriften wird gesichert durch CassiodorsAngabe im Anecd. Holderi 4, 14 scripsit librum de sancta trinitate et capitaquaedam doymatica et librum contra Nestorium 3 ) und durch die Handschriften-überlieferung. Längere Zeit aber galten sie als unecht, erst Peipers Aus-gabe, Useners Darlegungen und die Schrift von E. K. Rand (Der demBoethius zugeschriebene Traktat De üde catholica, 1901) haben diese irrigeAnsicht für immer beseitigt und Rand hat bewiesen, daß nur die SchriftDe fide catholica unecht ist.
Letzterer geht von den Hss. (etwa 170) aus und zeigt, daß sie in vier Klassen zuscheiden siDd: I. F-Klasse aus Fleury enthält Tract. I— HI. V; älteste Hs. Paris. 7730 s.IX. —IL T-Klasse aus Tours enthält Tr. I—IV ; Carol. Aug. XVIII s. IX. — III. D-Klasse aus St. Denisenthält Tr. I—III. V; Monac. 14370 s. X, doch ist diese Ueberlieferung schon von JohannesScottus benutzt. — IV. C-Klasse aus Corbie, enthält Tr. I—V; Paris. 12949 s. IX. DieseKlassen waren wohl schon zu Lebzeiten des Boethius vorhanden. Nach Rand S. 414fbildeten Tr. I—III und V ursprünglich je ein Buch und daher konnte Tr. IV leicht als An-hang zum 1. Buche gestellt werden und Tr. IV ist von der frühesten Zeit an als fester Be-standteil der Ueberlieferung zu betrachten, wie er auch dem Mittelalter als echt galt. Aberim Augiensis XVIII (von Reginbert geschrieben) 3 ) steht am Ende von Tr. III ACTENVSBOETIVS, und der Traktat besitzt auch nirgends eine wirkliche, die Echtheit bezeugendeUnterschrift. Außerdem erörtert Rand S. 420 ff. aus sachlichen und sprachlichen Gründendie unbedingte Unechtheit des 4. Traktats. 4 )
') Melanges d'histoire etc. p. 85, 132.
2 ) Weiter ausgeführt p. 48—59.
3 ) Die Hs fehlt in Reginberts aller-
dings nicht ganz vollständigem VerzeichnisseBecker N. 10.
4 ) Dies Werk wurde im 9. Jahrh. zu einer3*